Zwischenbilanz der Waffenamnestie

Freitag, 16. Februar 2018 11:16 geschrieben von  Migration

HOMBERG. Auf Grund der Waffenamnestie 2017/2018 können Waffen und Munition weiterhin straffrei bei der Polizei oder Waffenbehörde abgegeben werden.

Am 06.07.2017 trat eine neue Regelung im Waffengesetz in Kraft, woraus eine straffreie Waffen- und Munitionsabgabe bei der Polizei oder der zuständigen Waffenbehörde resultierte. Aus der Amnestie ergibt sich unter anderem eine Straffreiheit für den unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitz.

Bisher wurden bei der Waffenbehörde und der Polizei im Schwalm-Eder-Kreis 126 Waffen und 15 Kilogramm Munition abgegeben. Dabei handelt es sich zu 50% um Gewehre, zu weiteren 50% um Handfeuerwaffen und wenige Messer und Schlagringe.

Bei der Hälfte der abgegebenen Waffen handelt es sich um erlaubnisfreie, legale Waffen. Der Besitz der anderen Hälfte der abgegebenen Waffen hätte, außerhalb der Waffenamnestie, ein Strafverfahren nach sich gezogen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Waffen, Gegenstände oder Munition, welche dem Kriegswaffenkontrollgesetz oder dem Sprengstoffgesetz unterliegen. Die Waffenamnestie gilt noch bis zum 01.07.2018 und ihr Ziel ist es, Waffenbesitzern die Möglichkeit zu geben, illegale oder zum Beispiel geerbte Waffen straffrei und unbürokratisch abzugeben.

Vor der Abgabe von Waffen oder Munition sollte man sich jedoch mit der Polizei unter der Telefonnummer 05681/7740 oder der Waffenbehörde unter der Telefonnummer 05681/775360 in Verbindung setzen, um die Verfahrensweise der Waffenübergabe oder die Abholung abzustimmen. (ots/r)

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Zuletzt bearbeitet am Freitag, 16. Februar 2018 16:21

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