Rentner überweist Betrügern mehrere tausend Euro

Donnerstag, 15. Januar 2015 11:34 geschrieben von  Migration

SCHWALM-EDER-KREIS. Ein Rentner ist auf die Masche von Betrügern hereingefallen, die sich als Justizbedienstete ausgaben und in einschüchternder Weise auf die Begleichung angeblich Forderungen pochten. Der ältere Herr verlor laut Polizei mehrere tausend Euro.

Der Betrogene hatte sogar einen Kredit aufgenommen, um den angeblichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Die Betrüger lieferten immer neue Begründungen, warum eine weitere Zahlung erforderlich sei, bis sich der Geschädigte schließlich einer Familienangehörigen anvertraute, die ihm riet, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Der Jurist riet dem Mann, sich sofort mit der Polizei in Verbindung zu setzen.

Vorgetäuschte Szenarien sind vielfältig
Mit immer neuen vorgetäuschten Szenarien versuchen die Täter an das Geld ihrer Opfer zu kommen. So geben sie sich beispielsweise auch als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Richter aus und behaupten zum Beispiel, die Angerufenen spielten in einem Ermittlungsverfahren der Polizei eine wichtige Rolle. Um die Polizei bei einer Festnahme zu unterstützen, sollten sie per Ukash oder Western Union Geld überweisen.

Im aktuellen Fall hatten es die Betrüger geschafft, dem Opfer zu suggerieren, dass tatsächlich eine Zahlungsverpflichtung bestehe. Die Anrufer, die sich als Dr. C. vom Amtsgericht Berlin und Oberstaatsanwalt S. ausgegeben hatten, erklärten dem Rentner, es bestehe eine Forderung von 36.000 Euro gegen ihn wegen der Teilnahme an einem Gewinnspiel. Dabei spielte den Tätern in die Hände, dass der Rentner vor drei Jahren tatsächlich an einem Gewinnspiel teilgenommen, damals aber wieder gekündigt hatte. Die angeblichen Amtspersonen drohten dem Rentner mit Altersarmut und Enteignung seines Hauses, wenn er nicht zahle oder falsche Angaben zu seinem Einkommen machen würde. Sie würden ihm Beamte ins Haus schicken, die "alles rauskriegen und seine Sparbücher kontrollieren".

Der Geschädigte wurde derart eingeschüchtert, dass er in der Folge mehrere Zahlungen per Bargeldtransfer vorgenommen hat. Die Polizei rät dringend, sich nicht auf Forderungen am Telefon einzulassen – auch dann nicht, wenn der Anrufer mit Strafanzeige oder sonstigen juristischen Konsequenzen droht. Forderungen von Gerichten oder anderen öffentlichen Stellen würden stets schriftlich erfolgen, niemals aber telefonisch. Im Zweifelsfalls solle man auflegen und sich an die Polizei wenden.

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Zuletzt bearbeitet am Donnerstag, 15. Januar 2015 11:57

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