WALDECK-FRANKENBERG. Wegen neu aufgetretener Fälle der Newcastle-Krankheit in Deutschland erinnert der Landkreis Waldeck-Frankenberg an die gesetzliche Impfpflicht für Geflügelhaltende. Hühner und Puten müssen demnach regelmäßig geimpft werden, um sie vor der hochansteckenden und meist tödlich verlaufenden Viruserkrankung zu schützen.
Seit Ende Februar 2026 sind erstmals seit 30 Jahren wieder Fälle der Newcastle-Krankheit bei Geflügelbeständen in Deutschland festgestellt worden, und zwar in Brandenburg und Bayern. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg erinnert daher daran, dass Geflügelhaltende in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind, Hühner und Puten impfen zu lassen.
Meist Hühner und Puten betroffen
Die insbesondere bei Hühnern und Puten auftretende Tierseuche wird durch Körpersekrete und Kot infizierter Tiere sowie indirekt über Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge oder Futter übertragen. Sie weist ähnliche Krankheitssymptome wie die Geflügelpest auf: hohes Fieber, grünlicher Durchfall, Atemnot, Lähmungen und ein plötzlicher, drastischer Einbruch der Legeleistung.
Impfung ist der beste Schutz
„Eine regelmäßige Impfung ist der beste Schutz und schützt den Bestand vor schweren Verläufen“, erläutert die Leiterin des Fachdienstes Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen des Landkreises, Dr. Anke Zwolinski. „Alle Geflügelhaltenden sollten daher den Impfstatus ihrer Tiere überprüfen und sie regelmäßig gegen diese hoch ansteckende und anzeigepflichtige Tierseuche impfen lassen.“
Das betrifft nicht nur gewerbliche, sondern auch Hobbyhaltungen. Neben der Impfung sollten auch die Biosicherheitsmaßnahmen überprüft werden, die das Risiko eines Ein- und Austrags des Virus senken. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Kontrolle von Personenkontakten beziehungsweise den Austausch von Gegenständen gelegt werden.
Für Menschen ungefährlich
Laut Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, können sich in seltenen Fällen auch Menschen durch engen Kontakt zu infizierten Tieren mit dem Virus infizieren. Beim Menschen verläuft die Krankheit meist mit milden Symptomen wie Bindehautentzündungen oder leichten grippeähnlichen Beschwerden.
„Menschen sind durch das Virus daher nicht ernsthaft gefährdet. Der Fokus der Erkrankung liegt im Bereich der Tiergesundheit“, sagt Dr. Anke Zwolinski.
Geflügelhaltende werden daher dringend dazu aufgerufen, den Impfstatus ihrer Tiere zu überprüfen und Verdachtsfälle dem Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen unter der Telefonnummer 05631/954-1753 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu melden. Weitere Informationen gibt es auch online unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de.








