Unfall und keine Zeugen? Dashcams können helfen

Freitag, 04. Januar 2019 13:11 geschrieben von  Migration

WALDECK-FRANKENBERG. Ein Unfall, vier Zeugen, vier verschiedene Aussagen. Häufig ist es schwer, den genauen Verlauf eines Unfalls zu rekonstruieren. Als Geschädigter zu seinem Recht zu kommen, ist nicht immer einfach. Das gilt insbesondere dann, wenn sich Betroffene fragen, wie viel Schmerzensgeld Autounfall, Fahrradunfall und Co. "einbringen" können.

Nicht selten muss dieses Recht eingeklagt werden. Bei der Beweisführung können Dashcams (das Wort ist eine Mischung aus dem englischen "dash" für Armaturenbrett und "cam" für Kamera) eine große Hilfe sein. Sie können den Unfall aufzeichnen und helfen somit, den Unfallhergang aufzuklären. Schon vor vier Jahren haben wir über einen spektakulären Fast-Unfall berichtet, der per Dashcam aufgezeichnet wurde. Bisher kommen die kleinen Kameras auf dem Armaturenbrett laut dem ADAC aber noch viel zu wenig zum Einsatz.

Filmen im Straßenverkehr jetzt legal

Dabei hat sich die Gesetzeslage im Laufe des Jahres 2018 geändert. Waren Dashcams noch bis Mai nicht als offizielles Beweismittel vor Gericht zugelassen, ist der Einsatz nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes jetzt erlaubt. Aber Vorsicht! Es darf nicht hemmungslos alles aufgezeichnet und gespeichert werden, denn das verstößt gegen Datenschutzrichtlinien und kann zu Bußgeldern führen. Die Geräte sind nicht besonders teuer: Zwischen 50 und 100 Euro sind bereits gute Kameras zu bekommen.

Das Computer Magazin Chip hat hierzu einen umfangreichen Test gemacht. Natürlich ist es nicht unbedingt nötig, ein neues Gerät zu kaufen, das Ganze geht natürlich auch per App. Eine Übersicht zu den verschiedenen Möglichkeiten für Android und iOS finden Sie hier.

Was darf ich filmen und speichern?

Bei Dauerbetrieb sollten Aufzeichnungen sofort nach jeder Fahrt gelöscht werden, wenn nichts Erwähnenswertes passiert ist. Am besten wird die Kamera oder App so eingestellt, dass sie immer nur eine Minute aufzeichnet und diese in Dauerschleife fortlaufend überschreibt. Bei einem Unfall ist der Datenschutz zu vernachlässigen, da Unfallbeteiligte und Zeugen sowieso Angaben zu ihrer Person machen müssen. Eigene Vergehen des Autofahrers mit installierter Dashcam werden natürlich auch aufgezeichnet. Also spätestens ab jetzt bei eingeschalteter Kamera ruhig und gesetzeskonform fahren, denn bei einem Unfall kann die Polizei die Aufnahmen der Cam beschlagnahmen.

Polizei in Hessen setzt auf Dashcams

Aber es muss nicht gleich zum Schlimmsten kommen. Auch Drängler und aggressive Lichthupen-Benutzer können aufgezeichnet und angezeigt werden. Die Polizei in Hessen will ihre Fahrzeuge jetzt mit Videotechnik ausstatten, um generell Ordnungswidrigkeiten, besonders auf Autobahnen, sofort ahnden zu können. Bisher nur ein Pilot-Projekt, aber ein erfolgreiches! Allein in den letzten zwölf Monaten wurden laut dem hessischen Innenministerium knapp 1000 Delikte registriert. Häufigstes Vergehen: Verweigerung beim Bilden einer Rettungsgasse. Das kann im schlimmsten Fall Leben kosten und wird mit zwei Punkten in Flensburg, einem Monat Fahrverbot und mit bis zu 320 Euro Bußgeld bestraft.

Zuletzt bearbeitet am Mittwoch, 19. August 2020 05:08

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