Alkohol im Blut: 17-Jähriger prallt bei Adorf gegen Baum

Samstag, 31. Oktober 2015 08:22 geschrieben von  Migration

WIRMIGHAUSEN/ADORF. Alkoholisiert ist ein 17-Jähriger am frühen Samstagmorgen mit einem Auto gegen einen Baum geprallt und schwer verletzt worden. Feuerwehrleute befreiten den Jugendlichen mit hydraulischem Gerät aus dem Wagen, der nach dem Anprall auf die Seite gekippt war.

Nach Angaben der Korbacher Polizei befuhr der Teenager aus einem Ortsteil der Großgemeinde Diemelsee mit einem VW Golf die Kreisstraße 74 von Wirmighausen kommend in Richtung Adorf. Alkohol und nicht angepasstes Tempo sind laut Polizei die Gründe dafür, dass der 17-Jährige in Höhe eines landwirtschaftlichen Betriebs nach rechts von der Fahrbahn abkam. Der Wagen prallte frontal gegen einen Baum, kippte anschließend auf die Fahrerseite und blieb hochkant quer auf der Fahrbahn liegen.

Als ein Autofahrer gegen 3 Uhr hinzukam, befand sich der schwer verletzte Fahrer allein im Wagen, dessen Türen sich nicht mehr öffnen ließen. Die Adorfer Feuerwehr rückte aus, um den Jugendlichen aus dem Auto zu befreien. Dazu sägten die Brandschützer mit einer Spezialsäge die Frontscheibe auf, durchtrennten die Holme auf der Beifahrerseite und klappten das Fahrzeugdach nach unten auf die Straße. Mit einem Spineboard retteten die Einsatzkräfte den Verletzten schließlich aus dem Wagen. Kurioser Zufall: Genau dieses Einsatzszenario, bei dem das hochkant liegende Auto mit Steckleiterteilen gegen ein Umkippen gesichert wird, hatten die Adorfer Feuerwehrleute erst einige Tage zuvor geübt.

Rettungskräfte und der Notarzt versorgten den jungen Mann im Rettungswagen und lieferten ihn anschließend ins Krankenhaus nach Korbach ein. Dort führte ein Arzt die von der Polizei angeordnete Blutentnahme durch - der 17-Jährige stand nämlich laut Polizei zum Zeitpunkt des Unfalls unter Alkoholeinfluss.

Der junge Autofahrer hat den Angaben zufolge zwar einen Führerschein, unterliegt aber wegen seines Alters dem Programm "Begleitets Fahren ab 17" und hätte eigentlich nicht allein fahren dürfen - und unter Alkoholeinfluss schon gar nicht. Die Polizei stellte daher die Fahrerlaubnis sicher und leitete ein Strafverfahren ein. Dass der 17-Jährige üblicherweise mit einem erwachsenen Begleiter unterwegs war, könnte auch der Grund dafür gewesen sein, dass er den Rettungskräften gegenüber angab, zum Zeitpunkt des Unfalls habe sich eine weitere Person im Auto befunden. Die Feuerwehr suchte vorsorglich die Umgebung ab, fand aber niemanden.

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Zuletzt bearbeitet am Samstag, 31. Oktober 2015 08:53

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