Polizisten sind immer im Dienst: Unfallflucht vereitelt

Dienstag, 30. Juli 2013 11:14 geschrieben von  Migration

ADORF. Polizisten sind immer im Dienst, auch wenn sie erst auf dem Weg dorthin sind: Das musste am Montagabend ein 80-jähriger Autofahrer feststellen, der nach einem Unfall bei Adorf gerade seinen Wagen abschleppen lassen wollte - ohne sich um den angerichteten Schaden an einem Wasserdurchlass gekümmert zu haben. Die Polizisten vereitelten nach eigener Einschätzung im letzten Moment eine Unfallflucht.

Die beiden in Nordrhein-Westfalen wohnenden und an der Korbacher Dienststelle tätigen Polizisten waren am Montagabend gegen 19 Uhr mit einem Privatwagen auf dem Weg zum Nachtdienst, als sie zwischen Adorf und dem Abzweig nach Benkhausen zu einer Unfallstelle in einer Kurve hinzu kamen. Dort lief gerade die Bergung des verunfallten Honda Civic, mit dem der 80-jährige Fahrer aus einem Ortsteil der Großgemeinde Diemelsee von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Wasserdurchlass geprallt war. Dabei war eine Abdeckplatte aus Beton beschädigt worden - die Instandsetzung schlägt laut Polizei mit rund 500 Euro zu Buche.

Als die beiden Polizisten - einer trug bereits Dienstkleidung - zur Unfallstelle gingen, trafen sie auf den unverletzt gebliebenen 80-jährigen Fahrer und dessen Sohn, der die Abschleppung organisiert hatte. Auf die Frage, ob man denn die Polizei informiert habe, drucksten die Beteiligten nur herum. "Es stellte sich schnell heraus, dass unsere Dienststelle noch nicht informiert worden war", erklärte der Dienstgruppenleiter am Dienstagmorgen. Die beiden Beamen nahmen den Unfall auf - und stellten damit auch sicher, dass der beschädigte Wasserdurchlass nicht auf Kosten der Allgemeinheit repariert werden muss. Auch ein Leuchtpfosten war bei dem Unfall herausgerissen worden.

Der Fahrer gab an, mit Tempo 80 in die Kurve gegangen zu sein - dies war nach einem Regenschauer offensichtlich zu schnell. Der Mann verlor die Kontrolle über den Civic, der in einer Rechtskurve nach innen von der Aartalstraße abkam. An dem älteren Wagen entstand vermutlich wirtschaftlicher Totalschaden von 2500 Euro.

Hintergrund:
Wenn bei einem Unfall nichts als das eigene Auto beschädigt wird und kein sogenannter Fremdschaden entsteht, ist eine Unfallaufnahme durch die Polizei nicht nötig. Der Betroffene darf sich selbst um die Bergung des Fahrzeugs kümmern und macht sich nicht der Unfallflucht schuldig. Wird jedoch etwas anderes beschädigt, wie im aktuellen Fall die Wasserdurchlass-Abdeckung, so ist in jedem Fall die Polizei zu informieren.

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