Vor dem Aufstellen des Kamins den Schornsteinfeger fragen

Dienstag, 19. März 2013 14:30 geschrieben von  Migration

WALDECK-FRANKENBERG. Auch wenn im beginnenden Frühling die Tage immer freundlicher werden, sind die Abende und Nächte oft noch merklich kalt. Ob an gemütlichen Wintertagen oder kühlen Abenden in Frühling und Herbst: Wie wohltuend und entspannend ist es in diesen Zeiten, ein loderndes Feuer im Kamin zu betrachten oder dem Knistern des brennenden Holzes zu lauschen!
Immer mehr Menschen wollen diese Atmosphäre nicht missen und genießen entspannende Abende vor dem eigenen Kamin. Damit diese gemütliche Atmosphäre nicht durch technische oder gar sicherheits-relevante Störungen der Feuerstätte erlischt oder die Umwelt unter einer möglichen Beeinträchtigung während der Nutzung des Kaminofens leidet, sollten Eigentümer eines mit festen Brennstoffen befeuerten Kamin- oder Kachelofens einige Empfehlungen beachten. Anlässlich der Fachmesse ISH vom 12. bis 16. März 2013 in Frankfurt informierte der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks auch zu diesem Thema.

Technische Mängel oder eine fehlerhafte Bedienung der Feuerstätte könnten dazu führen, dass sich Nachbarn durch den Rauchaustritt aus den Schornsteinen beeinträchtigt fühlen. Neben der Überprüfung zur Einhaltung der in der Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung festgeschriebenen Grenzwerte für die Staub- und Kohlenmonoxidemissionen von neu zu errichtenden oder bereits bestehenden Kaminöfen, bietet das Schornsteinfegerhandwerk auch Beratung und Hilfestellung bei Auswahl und Aufstellen einer solchen Feuerstätte.
„Die Emissionen einer Einzelraumfeuerungsanlage müssen bestimmte Grenzwerte einhalten. Der Schornsteinfeger stellt bei der Überprüfung der Einzelraumfeuerungsanlage den Kohlenmonoxid- und Staubgehalt fest. Falls die Grenzwerte nicht eingehalten werden, ist der Einbau einer nachgeschalteten Einrichtung zur Staubminderung, wie zum Beispiel einen elektrostatischen oder katalytischen Staubabscheider, eine Möglichkeit, die Werte zu regulieren und so die Umwelt zu entlasten.“, informiert Stephan Langer, Vorstand Presse- und Öffentlichkeit des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin. Bei Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 1. Januar 1975 errichtet worden sind, müssen die Grenzwerte bereits bis Ende 2014 eingehalten werden.

Mit einem Netzwerk hoch-qualifizierter Fachkräfte empfiehlt sich das Schornsteinfegerhandwerk als Ratgeber und Dienstleister rund um das Thema Richtiges Heizen mit festen Brennstoffen.

Die Kontaktadressen der Schornsteinfeger in Waldeck-Frankenberg erhalten sie unter folgendem Link: http://112-brennstoff.de/?page_id=76

Quelle:Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.


 

Zuletzt bearbeitet am Mittwoch, 20. März 2013 08:16

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