Landrat: Wir lassen uns nicht erpressen

Mittwoch, 08. August 2012 14:28 geschrieben von  Migration

 WALDECK-FRANKENBERG. Nachdem der Vorstand der Waldeckischen Jägerschaft öffentlich erklärt hat, kein verendetes Wild auf den Straßen mehr zu entsorgen, bis der Landkreis die Erhöhung der Jagdsteuer zurückgenommen habe, ist das Thema Gegenstand öffentlicher Diskussionen geworden. Auch Landrat Dr. Reinhard Kubat hat dazu jetzt Stellung bezogen. Der Kreishauschef stellte klar, dass der Kreis überall dort, wo es geboten sei, seinen Pflichten nachkommen werde. Im Bezug auf verendetes Wild müsse der Kreis aber nur dann handeln, wenn unmittelbar Gefahr in Verzug sei, etwa durch akute Seuchengefahr. Grundsätzlich aber bestehe für den Landkreis keinerlei Verpflichtung oder gar eine gesetzliche Vorgabe zur Entsorgung des verendeten Wildes.

Für die Position der Waldeckischen Jägerschaft bzw. deren Vorstand hat der Landrat kein Verständnis. „Wenn der Vorsitzende der Waldeckischen Jägerschaft, Herr Heinz Langerzik, behauptet, er habe trotz mehrfachen Bemühens keinen Termin bei mir erhalten, dann entspricht das nicht den Tatsaschen“. Bislang sei keine entsprechende Anfrage bei seinem Büro eingegangen. Stattdessen habe Langerzik aber im Frühjahr und für jeden nachlesbar in der Zeitschrift „Hessenjäger“ erklärt, es werde keine Gespräche mehr mit dem Landkreis geben, bis dieser die Erhöhung der Jagdsteuer zurückgenommen oder diese ganz abgeschafft hätte. „Zu konstruktiven Gesprächen sind wir immer bereit, unser Angebot steht“, sagte der Landrat. „Erpressen lassen wir uns jedoch nicht“.

Er forderte den Vorstand der Waldeckischen Jägerschaft auf, seiner öffentlichen Verantwortung gerecht zu werden und endlich konstruktiv an einer Lösung des Problems mitzuarbeiten. Eine Verbindung der Jagdsteuer mit der Entsorgung des verendeten Wildes sei auch aus juristischer Sicht nicht zulässig. Die Abgabenordnung regele klar, dass es das Wesen einer jeden Steuer ist, den allgemeinen Finanzbedarf eines öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens zu decken, ohne dass das Aufkommen unmittelbar oder mittelbar den Steuerpflichtigen wieder zugutekommen müsse. Daher könne man auch keine Verknüpfung zwischen Steuererhebungen und tatsächlichen oder angeblichen Dienstleistungen der Steuerpflichtigen herstellen.

 Quelle: Dr. Hartmut Wecker Pressestelle des Landkreises Waldeck - Frankenberg

Zuletzt bearbeitet am Mittwoch, 08. August 2012 14:39

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