KORBACH/KASSEL. Für den folgenschweren Sturz eines Korbachers auf eisglatter Kreuzung muss die Kreisstadt keinen Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt (Außenstelle Kassel) hat die Berufung des Betroffenen Adolf Kopp zurückgewiesen.
Das bestätigte am Mittwoch eine Sprecherin des Oberlandesgerichtes nach der Verhandlung in Kassel gegenüber der HNA. Der 69-jährige Korbacher hatte bei dem Sturz am 3. Januar 2011 beim Überqueren der Kreuzung Heerstraße/Strother Straße einen Trümmerbruch erlitten. Weil die Stadt damals kaum noch Streusalz gehabt hatte, hatte der Korbacher die Stadt verklagt. Mit der Begründung, sie habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt.
Das Landgericht hatte die Klage im Oktober 2011 bereits abgewiesen.
Quelle: HNA
112-magazin.de berichtete über die Klage:
Kein Sreusalz: Muss Korbach für Sturz zahlen? (9. Mai 2012)