KORBACH/KASSEL. Hat die Stadt Korbach im schneereichen Winter 2010/2011 ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, als es ihr an Salz mangelte und sie nicht streute? Ist sie damit für den folgenreichen Sturz eines 69-Jährigen auf eisglatter Straße zur Verantwortung zu ziehen?
Mit diesen Fragen befasst sich am Mittwoch das Oberlandesgericht Frankfurt in der Außenstelle Kassel. Für den Korbacher Adolf Kopp, der die Verhandlung mit seiner Klage angestrengt hat, ist die Angelegenheit klar. Nach Ansicht des Betroffenen ist die Kreisstadt ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen. Deshalb fordert er Schadenersatz.
Der Vorfall, um den es in zweiter Instanz geht, ereignete sich am 3. Januar 2011 an der Kreuzung Heerstraße/Strother Straße. Nach Kopps Angaben wollte er gegen 17.30 Uhr die Straße überqueren. Als die Ampel Grün zeigte, sei er losgegangen, dann auf eisglatter Fahrbahn ausgerutscht und gestürzt. Dabei habe er einen Trümmerbruch (Sprunggelenk und Fuß) erlitten.
Nach Kopps Angaben hatte der Winterdienst am Nachmittag des 3. Januar 2011 die Hauptverkehrsstraße nicht von Schnee und Eis befreit. Die Ursache dafür sieht er in dem damals von der Stadt selbst eingeräumten Streusalz-Mangel. Der 69-Jährige zeigte sich vor der heutigen OLG-Verhandlung optimistisch. Die Stadt Korbach wollte sich laut HNA zu dem laufenden Verfahren nicht äußern.
Quelle: HNA