TWISTESEE. Am Montagmorgen (29. Juli 2024) kam es zu einem Polizeieinsatz am Strandbad des Twistesees, da sich dort ein junger Mann mit einer zunächst unbekannten Waffe aufhalten sollte. Die Polizei war mit mehreren Streifen im Einsatz und konnte einen 15-Jährigen festnehmen, der eine sogenannte Soft-Air-Pistole mitführte. Die Polizei weist auf die Gefahren beim Zeigen von sogenannten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit hin.
Gegen 10.25 Uhr ging die erste Meldung bei der Polizei ein. Eine Zeugin hatte einen jungen Mann beobachtet, der mit einem Fahrrad zum Twistesee gekommen war und eine Pistole im Badehosenbund stecken hatte. Ein weiterer Zeuge schilderte den gleichen Sachverhalt. Während die Zeugin das Verhalten des jungen Mannes weiter am Telefon beschrieb, begaben sich sofort mehrere Streifenwagen zum Twistesee. Der Jugendliche lief am Twistesee herum und wurde dadurch von weiteren Strandbadbesuchern bemerkt. Zwischenzeitlich soll er die Pistole auch in der Hand getragen haben, sodass einige Besucher des Strandbades sich verängstigt versteckten.
Nur etwa 15 Minuten nach dem ersten Anruf konnte die Polizei Bad Arolsen den Jugendlichen am Twistesee festnehmen. Es handelte sich um einen 15-Jährigen, der seit dem 28. Juli 2024 von einer Jugendhilfeeinrichtung in NRW als vermisst gemeldet worden war. Bei ihm wurde eine Soft-Air-Pistole sichergestellt. Nach bisherigen Erkenntnisstand hat zu keiner Zeit eine konkrete Gefahr für die Besucher des Twistesees bestanden. Da es sich bei der sichergestellten Soft-Air-Pistole um eine Anscheinswaffe handelt, wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen ihn eingeleitet. Zu den Beweggründen des 15-Jährigen liegen bislang keine Informationen vor. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Jugendliche wieder an die Jugendhilfeeinrichtung überstellt. Die Polizei macht im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz am Twistesee auf die Gefahren aufmerksam, die der Umgang mit sogenannten Anscheinswaffen mit sich bringen kann. Diese Imitate sind oftmals nicht sofort als "Spielzeugwaffen" zu erkennen. Die Polizei muss im Einsatz zunächst davon ausgehen, dass es sich um echte und somit gefährliche Waffen handelt. Da die Polizei aus Gründen der Gefahrenabwehr und zum Schutz Dritter sofort einschreiten muss, können unbedachte Handlungen des Waffenträgers im schlimmsten Fall einen polizeilichen Schusswaffengebrauch auslösen.
Die Polizei warnt daher eindringlich vor solchen gefährlichen Aktionen: Auch Spielzeugwaffen sollten nicht in der Öffentlichkeit gezeigt werden. Sehen diese echt aus, steht sogar ein Verstoß gegen das Waffengesetz wegen des Führens einer Anscheinswaffe im Raum. Zudem werden andere Menschen stark verunsichert oder gar verängstigt. (ots/r)
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