BAD WILDUNGEN. Beamte der Polizeistation Bad Wildungen und der regionale Verkehrsdienst der Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg führten am Dienstag (30. Juni) Kontrollen im Raum Bad Wildungen durch. Neben zahlreichen kleineren Verstößen stellten die Beamten auch zwei Autofahrer unter Alkoholeinfluss fest. Erfreulich war, dass im Gegensatz zu den letzten Sonderkontrollen kein Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss stand.
Die Polizisten kontrollierten Verkehrsteilnehmer morgens in Mandern im Bereich einer Baustelle in der Fritzlarer Straße und nachmittags im Stadtgebiet von Bad Wildungen in Höhe der Autoecke. Bei insgesamt fünf Fahrzeugführern wurden Atemalkoholtests durchgeführt, ein Pkw musste stehen bleiben und auch ein Lastwagen durfte nicht weiterfahren.
Gegen 14.40 Uhr hielten die Polizisten einen Lastwagenfahrer aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg in der Bahnhofstraße in Bad Wildungen an weil er nicht angegurtet war. Da sie erheblichen Alkoholgeruch wahrnahmen, führten sie einen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert von über zwei Promille. Der Fahrer musste die Beamten zur Dienststelle begleiten, wo ihm von einem Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Sein Führerschein stellten die Polizisten sicher.
Etwa zwei Stunden später stoppten die Polizisten einen VW Polo. Der Fahrer aus Bad Wildungen durfte ebenfalls nicht weiterfahren, da der Atemalkoholtest einen Wert von über 1 Promille ergab. Auch bei ihm wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Beide müssen sich nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten.
Bei den Verkehrskontrollen wurden auch mehrere Autofahrer angehalten, bei denen der Verdacht auf Drogenfahrten bestand. Dieser konnte sich aber erfreulicherweise bei den Drogentests in keinem Fall bestätigen.
Neben mehreren Verkehrsverstößen, die überwiegend mit Verwarnungsgeldern geahndet wurden, stellten die kontrollierenden Polizisten noch einen Verstoß gegen das Waffengesetz fest. Ein 21-Jähriger aus Bad Emstal hatte eine Schreckschusswaffe in seinem Auto mitgeführt. Da er nicht über den erforderlichen kleinen Waffenschein verfügte, erwartet ihn nun ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz. (ots/r)
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