Auto stieß mit Zug zusammen: Jetzt ist das Urteil im Prozess gefallen

Montag, 25. Mai 2020 09:14 geschrieben von  Stefanie Rösner (WLZ)
Am 23. November kam es am Stryckbahnhof zu einer Kollision zwischen einem Zug und einem Pkw - der Fahrer wurde schwer verletzt. Am 23. November kam es am Stryckbahnhof zu einer Kollision zwischen einem Zug und einem Pkw - der Fahrer wurde schwer verletzt. Foto: 112-magazin

WILLINGEN. Im November 2018 kollidierte in Willingen ein Pkw mit einem Zug. Ein Autofahrer war auf die Gleise gefahren, obwohl die Halbschranke geschlossen war. Jetzt wurde der Unfallverursacher verurteilt, schreibt die Waldeckische Landeszeitung in ihrer Montagsausgabe.

Weil er einen Zusammenstoß mit einem Zug verursacht hatte, (wir berichteten darüber, hier klicken) ist ein Mann aus Waldeck-Frankenberg am Korbacher Amtsgericht schuldig gesprochen worden. Der Mann war im November 2018 mit einem Skoda am Bauhof bei Willingen auf das Gleisbett an der B251 gefahren, obwohl die Halbschranke unten war. Bei dem Zusammenstoß mit dem Zug wurde er schwer verletzt, es entstand hoher Sachschaden.

Der Mann war laut der Anklage aus Richtung Bauhof mit der Front des Autos in den Fahrspur-Bereich des Regionalzuges gefahren. Die Schranke sowie die Lichtzeichenanlage am Bahnübergang hatten funktioniert, und die Halbschranke war unten, als es zur Kollision kam. Das hatten Fotos vom Unfallort gezeigt.

Der Zugführer hatte sich richtig verhalten und gebremst. Trotzdem war der Zug beim Zusammenprall noch 73 km/h schnell. Durch die Kollision wurde das Auto eine Böschung heruntergeschleudert und blieb, nachdem es sich überschlagen hatte, auf einer Wiese liegen. Der Autofahrer aus Waldeck-Frankenberg wurde schwer verletzt und musste durch Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr aus dem Fahrzeug befreit werden. Am Auto entstand ein Schaden von 20.000 Euro. Der Zugführer, ein Zugbegleiter und 29 Fahrgäste blieben unverletzt. Für die Bahn war ein Schaden in Höhe von insgesamt 126.000 Euro entstanden, der von der Versicherung des Beschuldigten bereits gezahlt worden sei.

Dem Autofahrer aus Waldeck-Frankenberg wurde vorgeworfen, leichtsinnig und fahrlässig gehandelt und dadurch eine erhebliche Gefahr für den Zugverkehr ausgelöst zu haben. "Es tut mir furchtbar leid für alle Beteiligten", sagte er vor Gericht. „Ich kann mich an gar nichts von dem Vorfall erinnern“, beteuerte er, "und es war bestimmt nicht absichtlich". Die Aussagen befand der Staatsanwalt für glaubwürdig. Dieser erklärte den Unfall mit einem „Augenblickversagen“. Der Verteidiger sprach davon, dass den Fahrer damals möglicherweise die Sonne geblendet haben könnte. Da der Vorfall bereits anderthalb Jahre zurückliege, plädierte er dafür, von einem Fahrverbot abzusehen. 

Der Beschuldigte muss 90 Tagessätze zu je 60 Euro zahlen, insgesamt 5400 Euro. Außerdem erhält er für einen Monat Fahrverbot – "nicht als Bestrafung, sondern als präventive Maßnahme". Der Mann aus Waldeck-Frankenberg fährt bereits seit Anfang 2019 wieder beruflich Auto – unfallfrei. Der Zusammenstoß hatte einen sehr großen Schaden und gravierende Auswirkungen auf den Schienenverkehr mit einer Sperrung der Strecke bewirkt.

Dem Angeklagten kam zugute, dass er gestanden hat und die Schäden beglichen worden sind. Das Urteil ist rechtskräftig. (Quelle: WLZ)

Link: Schwerer Verkehrsunfall am Bahnübergang - Mann außer Lebensgefahr (23.11.2018, mit Fotos und Video)

-Anzeige-



Zuletzt bearbeitet am Montag, 25. Mai 2020 09:47

Neustes 112-Video

Werbeprospekte

Anzeige
Anzeige
Abschleppdienst Gäbler