Polizei kündigt Kontrollen am 1. Mai an

Mittwoch, 29. April 2020 08:58 geschrieben von  Migration
Die Polizei in Waldeck-Frankenberg sorgt auch am 1. Mai für Ordnung. Die Polizei in Waldeck-Frankenberg sorgt auch am 1. Mai für Ordnung. Symbolbild: 112-magazin.de

WALDECK-FRANKENBERG. Auch in diesem Jahr wird die Polizei im Landkreis Waldeck-Frankenberg an zentralen Veranstaltungsorten von Maifeiern und weiteren Feiertagen die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen kontrollieren. Die Polizei wird auch wegen der Beschränkungen der Kontakte zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus eine wahrnehmbare Präsenz in der Öffentlichkeit zeigen und darauf achten, dass die Regeln auch eingehalten werden. 

Ein besonderes Augenmerk wird die Polizei Bad Arolsen auf die "Chaotenwiese" am Twistesee mit gezielten Kontrollen bereits auf dem Weg zum See legen. Die Polizeistation Frankenberg legt ihren Schwerpunkt auf den Bereich der Ederwiesen zwischen Battenberg und Dodenau. Auch die Ordnungshüter der Polizeistationen Korbach und Bad Wildungen führen Kontrollen in ihrem Zuständigkeitsbereich durch.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich traditionelle Wandertage, insbesondere bei jungen Menschen, zu teilweise sehr bedenklichen Trinkgelagen entwickelt haben, in deren Umfeld es immer wieder zu alkoholbedingten körperlichen Auseinandersetzungen kommt. In diesem Jahr kommt dazu, dass aufgrund des bestehenden Kontaktverbotes Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, außer wenn die Personen zu einem gemeinsamen Hausstand gehören, nicht erlaubt sind. Bei der Begegnung mit anderen Personen in der Öffentlichkeit ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Verhaltensweisen, die geeignet sind das Abstandsgebot zu gefährden, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt. 

Darunter fallen beispielsweise gemeinsame Wanderungen, Feiern oder Zusammenkünfte in öffentlichen Anlagen. Die Polizei wird an bekannten Plätzen kontrollieren und solche Veranstaltungen auch konsequent auflösen und Bußgelder verhängen. Außerdem weist die Polizei noch einmal ausdrücklich auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin. Für Kinder und Jugendlich unter 16 Jahren gilt in der Öffentlichkeit ein absolutes Alkoholverbot. Ab 16 Jahren ist zwar der Genuss "leichter" Alkoholika wie Sekt, Wein und Bier, erlaubt, nicht aber der Konsum von hochprozentigen Getränken. 

Ein eindringlicher Hinweis gilt zudem im Hinblick auf die bereits jetzt schon bestehende hohe Waldbrandgefahr - offene Feuer sind daher zu unterlassen. Die Polizei geht davon aus, dass sich die weit überwiegende Mehrheit der Menschen im Landkreis Waldeck-Frankenberg ihrer Verantwortung in der momentanen Situation bewusst ist. Die letzten Wochen haben gezeigt, dass nur wenige Menschen unbelehrbar waren und daher Polizei oder Ordnungsämter lediglich in vereinzelten Fällen gegen rücksichtslose Personen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren einleiten mussten. (ots/r)

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