Zulassungsstellen ab Montag geöffnet

Samstag, 21. März 2020 08:01 geschrieben von  Migration
Die Zulassuntgesstellen in Waldeck-Frankenberg werden ab dem 23. März geöffnet. Die Zulassuntgesstellen in Waldeck-Frankenberg werden ab dem 23. März geöffnet. Symbolfoto: 112-magazin

WALDECK-FRANKENBERG Ab kommenden Montag, 23. März 2020, wird der Landkreis Waldeck-Frankenberg seine Zulassungsstellen an den fünf Standorten Korbach, Frankenberg, Battenberg, Bad Wildungen und Bad Arolsen wieder für den Kundenverkehr öffnen – allerdings eingeschränkt und nach vorheriger Terminabsprache.

Händler und Privatpersonen bestimmter Berufsgruppen, also beispielsweise aus den Bereichen Gesundheit, Polizei und der Lebensmittelversorgung, können den Service dann in Anspruch nehmen. "Uns ist bewusst, dass individuelle Mobilität eine wichtige Bedeutung in unserer Gesellschaft hat", betont Landrat Dr. Reinhard Kubat. „Deshalb starten wir einen neuen Versuch. Sollten aber wieder Gruppenbildungen wie Anfang der Woche vorkommen, bei denen die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden, müssen wir im Interesse der Gesundheit und Sicherheit sowohl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch der Bürgerinnen und Bürger, den Service umgehend wieder einstellen". Und das werde dann für einen längeren Zeitraum so bleiben.

Der erste Versuch mit reduzierten Öffnungszeiten musste am Mittwoch beendet werden, da viele Personen sich nicht an die Vorgaben hielten, nur nach vorheriger Anmeldung in die Zulassungsstellen zu kommen. Zeitweise bildeten sich dadurch dicht gedrängte Menschenansammlungen vor den betreffenden Dienststellen, die angesichts der Gefährdung durch die Corona-Ausbreitung nicht hingenommen werden konnten.

Um eine Entzerrung der Situation zu erreichen, sei es wichtig gewesen, dass alle Standorte der Zulassungsstelle geöffnet werden können. Das Angebot richtet sich sowohl an Händler, die täglich ein begrenztes Kontingent an Zulassungen durchführen dürfen, als auch an Privatpersonen, in erster Linie an Angehörige der so genannten infrastruktursensiblen Berufsgruppen, wie sie im § 2 der 3. Verordnung des Landes Hessen aufgeführt werden. Eine Härtefallregelung für Personen, die nicht diesen Berufsgruppen angehören, wird es allerdings auch geben.

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Zuletzt bearbeitet am Samstag, 21. März 2020 08:17

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