KORBACH/VOLKMARSEN. Es gibt sicherlich bei jedem Menschen Geschichten in seinem Berufsleben, die man nicht vergisst - eine solch kuriose Geschichte begann am Dienstag im Korbacher Amtsgericht und endete in einem Volkmarser Ortsteil, mit der Beschlagnahmung eines Opel Astra. Hauptdarsteller in der "Dreigroschenoper" sind eine 29-jährige Frau und ein 34-jähriger Mann, die derzeit in dem 128 Einwohner zählenden Volkmarser Ortsteil wohnen.
Wegen mehrmaligen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis war der 34-Jährige schon öfter aufgefallen, das letzte mal im Sommer 2019, als er bei einer Polizeikontrolle in Bad Arolsen zugeben musste, keinen Führerschein zu besitzen. Daraus ergab sich eine Anzeige, die am 11. Februar 2020 vor dem Amtsgericht Korbach verhandelt wurde. Das Urteil lautete zehn Monate auf Bewährung, mit weiteren Auflagen versehen. Dankend nahm der 34-Jährige das Urteil entgegen und gelobte Besserung.
Zufrieden mit dem Urteil waren auch Beamte der Polizei Bad Arolsen, die als Zeugen vor Gericht auftreten mussten. Nach Verlassen des Amtsgerichts setzten die Beamten ihren Dienst weiter fort. Die Streifenfahrt führte die Ordnungshüter über Volkmarsen nach Herbsen und weiter in Richtung Ammenhausen. Auf dem Teilstück in Richtung Hörle trauten die Uniformierten ihren Augen nicht. Vor ihrem Streifenwagen fuhr ein schon bekanntes Fahrzeug, nämlich ein Opel Astra, der auf die 29-jährige Lebensgefährtin des Verurteilten zugelassen ist. Da auch die 29-Jährige bereits mehrfach wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis in Erscheinung getreten war, hielten die Beamten die Frau im Astra an.
Die Wiedersehensfreude hielt sich in Grenzen, hatten die Beamten die Frau doch erst am Vormittag im Gerichtsgebäude in Korbach gesehen, als ihr Lebensgefährte zu zehn Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung verdonnert wurde. Der 34-Jährige, der im Astra auf dem Beifahrersitz saß, äußerte sich zum Sachverhalt nicht. Auch nicht auf die Frage, ob er am Amtsgericht Korbach von seiner Lebensgefährtin abgeholt worden sei - vom Zeitraum her würde das nämlich passen.
Um die Halterin des Opels vor weiteren Fahrten ohne Fahrerlaubnis zu schützen, wurde das Fahrzeug von der Polizei beschlagnahmt. Es folgte eine neue Anzeige wegen Führens eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis. (112-magazin)
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