WALDECK-FRANKENBERG. Wildunfälle im Landkreis Waldeck-Frankenberg nehmen
zu. Das teilt Polizeisprecher Dirk Richter auf Nachfrage unserer
Redaktion mit. Wurden vom 1. Januar bis 31. Juli 2018 insgesamt 828
Wildunfälle bei den vier Polizeistationen registriert, so wuchs die Zahl
der aufgenommenen Verkehrsunfälle, an denen Wild beteiligt war, im
Vergleichszeitraum 2019 um 3,4 % auf 855 Unfälle an. Im Gesamtjahr 2019 liegt die Zahl der gemeldeten Wildunfälle im Landkreis bei 1497 angefahrenen Tieren.
Dunkelziffer unbekannt
Wie hoch die Dunkelziffer von angefahrenem Wild ist, das qualvoll in Straßengräben verendet, darüber können nur Vermutungen angestellt werden. Immer wieder wird von angefahrenen Wildtieren berichtet, die zwar von einem Pkw erfasst wurden aber "nichts haben", so ein Revierinhaber aus Willingen. Selbst leichte Kollisionen zwischen Wildtieren und Pkws können dazu führen, dass am Auto selbst keine Beschädigungen festzustellen sind, die angefahrenen Tiere, die ein angeborenes Fluchtverhalten haben, schleppen sich mit Knochenbrüchen oder inneren Verletzungen zur nächsten Deckung - dort sterben sie dann qualvoll.
Wildunfälle immer melden
Grundsätzlich sollten Wildunfälle immer der Polizei gemeldet werden. Die Beamten sichern die Unfallstelle bei Eintreffen ab, protokollieren für den Geschädigten den Unfallhergang und setzen bei verwundeten Tieren die Dienstwaffe ein. Ist bei einer Kollision kein Wild am Unfallort zu sehen, sollte über die Notrufnummer 110 die nächste Polizeidienststelle angerufen und der Unfall gemeldet werden. Sichern Sie die Unfallstelle mit Warnblinkanlage und Warndreieck ab, ziehen sie eine Warnweste an und schildern Sie den Beamten, in welche Richtung das Wild geflüchtet ist. Die versierten Beamten markieren dann den Unfallort und ziehen in der Regel einen Hundeführer mit seinem Hund hinzu, der angefahrenes Wild aufspüren kann. Im Nachgang wird der Jagdausübungberechtigte informiert, der das Wild entsorgt.
Gute Hunde gefragt
Um angefahrenes und verletztes Wild aufspüren zu können, werden in der Regel Nachsuchengespanne (Hundeführer plus Hund) herangezogen. Der "Schweißhund" als Spezialist muss der Fährte des verletzten Tieres am langen Riemen folgen und es stellen. Im Allgemeinen wird dem verletzten Tier vom Nachsuchenführer der Fangschuss angetragen. Wie aber verhält es sich mit angefahrenem Wild, dass kein Blut (Schweiß) verliert und scheinbar gesund von der Fahrbahn geflüchtet ist? Hier gibt es leider zu wenig ausgebildete Schweißhunde, die der imaginären Fährte folgen können. Dazu sagt ein Nachsuchenführer aus Diemelsee, dass die Arbeit auf der kalten Fährte nur von Hunden ausgearbeitet werden kann, die Fährtenschuhprüfungen absolviert haben. "Das ist sozusagen der Spezialist unter den Spezialisten", so der 58-Jährige der mit seiner Wachtelhündin bereits in Schweden im Ausbildungslager war und bislang 98 Prozent der Nachsuchen mit Erfolg abschließen konnte. "Die reine Schweißarbeit auf der roten Fährte nach einem Schuss während der Jagdausübung ist reine Formsache", so der Hundeführer - schwieriger wird es, wenn weder Schweiß noch Schnitthaar an der Unfallstelle zu sehen sind und der Hund mit viel Erfahrung und Finderwillen der Fährte des kranken Stückes folgen muss.
Wild sofort entsorgen
Im Zuge der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist es unerlässlich, angefahrenes Wild innerhalb von wenigen Stunden zu entsorgen. Damit ist nicht gemeint, das tote Tier auf den nächsten Luderplatz im Jagdrevier zu legen um anderen Wildtieren oder Hunden eine zusätzliche Nahrungsquelle anzubieten. Sinnvoll ist es, die Tiere im "abfallrechtlichen Sinn" von Beseitigungsunternehmen entsorgen zu lassen. Insbesondere soll damit eine Verschleppung von Krankheits- und Tierseuchenerregern verhindert werden. Darüber hinaus führen zusätzliche Futterangebote mit tierischem Eiweiß zu einer Vermehrung von Schwarzwild.
Tote Tiere weitere Gefahrenquelle
Grundsätzlich gilt: Je früher tote Tiere von Fahrbahnrändern entsorgt werden, umso geringer ist das Risiko von Folgeunfällen. Deutlich wird das an einem Beispiel im Dezember 2019 zwischen Massenhausen und Bad Arolsen, als ein 38-Jähriger aus dem Hochsauerlandkreis an einem Freitag auf dem Weg zur Arbeit mit seinem Pkw zwei Frischlinge überfahren hatte. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen, die beiden toten Wildschweine an den Straßengraben gelegt und der Ort mit einem roten Pfahl markiert. Wenige Stunden später versuchte ein Fuchs sich an den Kadavern zu laben, mit dem Ergebnis, das eine 66-Jährige mit ihrem VW den Räuber erfasste und ein Sachschaden an ihrem Pkw von 800 Euro entstanden war.
Weitere Informationen zum Verhalten bei Wildunfällen können Sie unter Bussgeldkatalog.org einsehen.
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