BAD AROLSEN/KORBACH. Das Unglück, bei dem vor einem Jahr ein 14-jähriges Mädchen nach einer Kollision mit einem Linienbus am Bahnhof in Bad Arolsen gestorben ist, war ein "tragischer Unfall". Das stellte Richterin Kanold in ihrem Urteil am Dienstag in der Verhandlung vor dem Korbacher Amtsgericht fest. Sie sprach damit den 50-jährigen Busfahrer vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten zuvor ebenfalls auf Freispruch plädiert. Hierbei hatten sie vor allem eines hervorgehoben: Es könne nicht mit Sicherheit festgestellt werden, ob der Unfall hätte vermieden werden können. Im Zentrum des Prozesses standen vor allem zwei entscheidende Fragen: Haben die drei Jugendlichen, die im Eingangsbereich des Busses standen, dem Fahrer möglicherweise die Sicht auf der Schülerin versperrt? Und: War der Busfahrer nicht aufmerksam genug? Die Fragen konnten – auch aufgrund der Aussagen aller anwesenden Zeugen und des Gutachters – insoweit beantwortet werden, das der Angeklagte vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen wurde. Der Unfall passierte am Arolser Bahnhof „Wenn ich an diesem Tag Busfahrer gewesen wäre, wäre mir das auch passiert", hatte unter anderem einer der beiden Polizeibeamten, die damals zu dem Unfallort gerufen worden waren, in der Verhandlung gesagt. Der Unfall hatte sich am 17.01.2019 gegen 7.40 Uhr am Arolser Bahnhof ereignet. Die Schülerin wurde beim Überqueren der Straße "Am Bahnhof" von der rechten Vorderseite des Linienbusses erfasst, umgerissen und von den hinteren Reifen des Busses überrollt. Hierbei zog sie sich tödliche Verletzungen zu.
Einig waren sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung darüber, dass die Licht- und Sichtverhältnisse am Ort des Unfallgeschehens schlecht gewesen seien. Dies bestätigten auch die Zeugen – unter anderem eine Lehrerin, die in ihrem Auto direkt hinter dem Bus fuhr, sowie ein am Bahnhof wartender Taxifahrer und die Polizeibeamten.
Außerdem wurde im Verfahren mehrfach darauf hingewiesen, dass die 14-jährige Schülerin dunkel gekleidet gewesen sei. Nach übereinstimmenden Zeugenaussagen habe sie beim Betreten der Straße zudem nicht nach links und rechts geschaut. Gericht, Gutachter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung machten auch deutlich, dass der Busfahrer während des Abbiegevorgangs auf viele Dinge zu achten gehabt habe. Dem zufolge hätte er das Mädchen zwar sehen können, aber nicht zwangsläufig auch müssen. Quelle: Philipp Daum/WLZ
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