Drogenkonsum - Polizei ordnet Blutentnahmen an

Montag, 02. September 2019 08:32 geschrieben von  Migration
Im Rahmen von Polizeikontrollen trafen die Beamten der Polizeidienststelle Bad Arolsen auf Verkehrsteilnehmer, die offensichtlich Drogen konsumiert hatten. Im Rahmen von Polizeikontrollen trafen die Beamten der Polizeidienststelle Bad Arolsen auf Verkehrsteilnehmer, die offensichtlich Drogen konsumiert hatten. Symbolfoto: 112-magazin

BAD AROLSEN/VOLKMARSEN. Im Wirkungsbereich der Polizeistation Bad Arolsen kam es am Sonntag zu zwei Überprüfungen von Verkehrsteilnehmern, die offensichtlich unter dem Einfluss berauschender Mittel standen.

Auf einen extrem langsam fahrenden Opel wurden die Beamten um 1.30 Uhr im Stadtgebiet Bad Arolsen aufmerksam und überprüften den 32 Jahre alten Bad Arolser am Jägerhof. Ein Drogenvortest zeigte, dass der Fahrer vermutlich THC konsumiert hatte. Der Bad Arolser musste sein Fahrzeug stehen lassen und die Ordnungshüter zum Krankenhaus begleiten. Nach einer Blutentnahme konnte der Mann den Heimweg antreten, die Weiterfahrt wurde untersagt.

Ebenfalls unter dem Einfluss berauschender Mittel hat am Sonntag um 20.50 Uhr ein Bad Arolser versucht über den "Promille-Notweg" von Külte nach Volkmarsen zu gelangen. In seinem VW-Golf wurde der 20-Jährige auf dem Külter Weg von den Beamten der Polizeistation Bad Arolsen kontrolliert. Auch hier erhärtete sich der Verdacht auf eine Drogenfahrt. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und die Weiterfahrt untersagt.

Beiden Verkehrsteilnehmern wurde die Fahrerlaubnis vorerst belassen. 

Info:

Der Konsum von illegalen Drogen wie Haschisch, Marihuana, Ecstasy, LSD, Kokain, Heroin u.s.w. und das Führen von Kraftfahrzeugen sind grundsätzlich nicht miteinander vereinbar. Wer unter der Wirkung dieser illegalen Drogen (= Nachweis im Blut) ein Kraftfahrzeug führt, handelt zumindest ordnungswidrig gemäß § 24a Straßenverkehrsgesetz. Ein Fahrverbot ist die Folge. Der Grenzwert für Cannabis, der ein Fahrverbot nach sich zieht, beträgt 1 ng/ml THC (Tetrahydrocannabinol). Dieser Wert kann noch bis zu 48 Stunden nach dem letzten Cannabiskonsum erreicht oder überschritten werden. Jeder Konsument illegaler Drogen wird der Führerscheinstelle von der Polizei mitgeteilt. Es kommt nicht darauf an, ob der Drogenkonsum in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr erfolgt ist oder nicht. Die Führerscheinstelle hat in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Maßnahmen gegen den Drogenkonsumenten ergriffen werden müssen. Als Maßnahme kommt auch die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Um die Verkehrssicherheit im Landkreis Waldeck-Frankenberg zu gewährleisten, überprüft die Polizei Kraftfahrzeugführer gezielt und effektiv auf möglichen Drogenkonsum.


Zuletzt bearbeitet am Montag, 02. September 2019 10:02

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