KASSEL/FREIENHAGEN. Vor Gericht verantworten müssen sich demnächst der Fahrer und die Besitzerin eines Mercedes Benz, der am 13. Juli auf der B 251 zwischen Freienhagen und Sachsenhausen von der Fahrbahn abgekommen war.
Ereignet hatte sich der Unfall am Samstag gegen 16.45 Uhr auf der Bundesstraße, (112-magazin.de berichtete, hier klicken) als ein mit zwei Personen besetzter Pkw von der Fahrbahn abgekommen war und sich überschlagen hatte. Hinzukommende Verkehrsteilnehmer setzten umgehend den Notruf ab, sodass Polizeikräfte aus Korbach, der Notarzt und das Promedica Rettungsteam zügig an der Unfallstelle eintrafen. Die Fahrzeuginsassen waren nicht eingeklemmt und konnten durch den Rettungsdienst befreit und behandelt werden.
Polizei skeptisch
Noch während der Unfallaufnahme durch Beamte der Polizeistation Korbach, wurden Unregelmäßigkeiten bei den Kennzeichen und den Fahrzeugpapieren der C-Klasse festgestellt, sodass weitere Recherchen vorangetrieben wurden. Mittlerweile steht fest, dass sich der Fahrer ein identisch aussehendes Fahrzeug, also einen silbergraue Mercedes C-Klasse mit Kasseler Kennzeichen ausgesucht hatte, der ordentlich zugelassen worden war - die Kennzeichen des zugelassenen Pkws wurden gedoppelt und wenn kein Unfall passiert wäre, würde der junge Mann mit dem nicht angemeldete Pkw noch immer in der Gegend umherfahren.
Kennzeichen prägen lassen
Mit den Initialen des Kennzeichens ging der Serbe los und ließ sich nagelneue Nummernschilder prägen, besorgte sich auf welchem Weg auch immer eine Zulassungsplakette und fuhr von Kassel in Richtung Korbach. Nicht nur für den Fahrer könnte das Fälschen des Kennzeichens und das Fahren unangenehme Folgen haben. Auch die Besitzerin der C-Klasse wird eine Vorladung von der Polizei erhalten und erklären müssen, weshalb sie dem Serben das Fahrzeug überlassen hat - obwohl es nicht zugelassen war.
Urkundenfälschung, Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung
Vorgeworfen wird dem Fahrer, am 13. Juli 2019 das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt zu haben, obwohl es nicht zugelassen war und keinen Versicherungsschutz besaß. Auch Urkundenfälschung ist kein Kavakliersdelikt, sondern eine Straftat, für die er sich nun verantworten muss. Fraglich ist auch, wer den Einsatz des Bergungsdienstes bezahlt. Darüber hinaus wird gegen den Fahrer ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. (112-magazin)
Link: Unfall auf B 251 - Mercedes nicht zugelassen (15.07.2019, mit Fotos)
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