Fuchsrüde von Jäger erschossen - Tierschutzorganisationen erstatten Anzeige

Donnerstag, 02. Mai 2019 07:37 geschrieben von  Migration
Am 24. April soll ein Jäger in der Twistetaler Feldgemarkung einen Fuchsrüden erlegt und anschließend einen Waschbären mit einer Kurzwaffe erschossen haben. Am 24. April soll ein Jäger in der Twistetaler Feldgemarkung einen Fuchsrüden erlegt und anschließend einen Waschbären mit einer Kurzwaffe erschossen haben. Symbolfoto: 112-magazin

TWISTETAL. Nach Angaben von Wildtierschutz Deutschland hat ein Jäger einen Fuchsrüden während der Schonzeit in der Feldgemarkung von Elleringhausen erschossen. Ein Schonzeitvergehen, das, wenn sich die Tat bestätigen sollte, zum Entzug der Waffenbesitzkarte und des Jagdscheins führen können. Darüber hinaus wird der Schütze bei einer Verurteilung mit einer saftigen Geldbuße rechnen müssen.

Am Morgen des 24. April ist Hobbyfotograf Martin F. schon früh mit seiner Kamera in der reich strukturierten hessischen Landschaft bei Twistetal unterwegs. Ihm gelingen schöne Aufnahmen eines prächtigen Fuchsrüden im hohen Gras - bis um 9.30 Uhr ein Schuss die morgendliche Stille durchbricht. Just in diesem Moment gelingt dem Tierfotografen die sensationelle und zugleich traurige Aufnahme des Fuchses, der von einem großkalibrigen Geschoss zerrissen wird. Martin F. ist geschockt. Er befindet sich mit der Kamera in den Händen nur wenige Schritte vom toten Fuchs entfernt. Auch er hätte Opfer des Schusses oder eines Querschlägers sein können. Er weiß auch, dass die meisten Wildtiere jetzt ihre Jungen versorgen. Dabei spielt der Fuchsrüde eine wichtige Rolle, er ist der Hauptversorger der jungen Fuchsfamilie. Fuchswelpen, die ohne den Fuchsrüden aufwachsen, haben nur geringe Überlebenschancen.

Etwa 15 Minuten später - auf dem Rückweg zu seinem Auto - beobachtet der Fotograf, wie der ihm bekannte Jäger einen Waschbären in einer ausgehöhlten Baumwurzel entdeckt und mit drei Schüssen aus einer Kurzwaffe streckt. Ein weiteres Jagdvergehen während der Aufzuchtzeit von Jungtieren, das Konsequenzen für den Jäger haben könnte.

Wildtierschutz Deutschland hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Marburg erstattet. "Die allerwenigsten durch Jäger begangenen Straftaten werden zur Anzeige gebracht", erläutert Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland.  So kommt es kaum zu rechtskräftigen Verurteilungen von Jagdvergehen. 

Wie Polizeisprecher Dirk Richter gegenüber 112-magazin.de mitteilte, wurde am Dienstag von einer Frau über die "Onlinewache" Anzeige gegen den Jäger gestellt, die Polizei Korbach hat die Ermittlungen in dem Fall aufgenommen.

Die Schonzeit für Füchse und Waschbären beginnt am 1. März und endet am 31. Juli. (Quelle: Wildtierschutz Deutschland)

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Zuletzt bearbeitet am Mittwoch, 08. Mai 2019 08:35

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