BAD AROLSEN. Eine Gruppe Kindergartenkinder war mit ihren Betreuerinnen am Dienstagmorgen gegen 9.30 Uhr im Braunser Weg im Wald unterwegs, als unvermittelt zwei große Hunde auf sie zuliefen und die Kinder erschreckten. Von den Hundehaltern war weit und breit nichts zu sehen. Die Kinder wurden sofort aus der Gefahrenzone herausgeführt.
Polizei und die Betreiberin einer Tierpension versuchten die beiden Hunde einzufangen, was ihnen aber nicht gelang. Nach weit mehr als einer Stunde suchten die Hunde dann schließlich das Weite. Die Suche nach den Hundehaltern verlief bislang ergebnislos. Auch wenn in diesem Fall kein Schaden entstanden ist, haben sich die Kinder und auch die Betreuerinnen vor den frei laufenden Hunden sehr erschreckt.
Die Polizei appelliert deshalb an alle Hundehalter, verantwortlich mit ihren Vierbeinern umzugehen. In der "Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bad Arolsen" ist in § 6 über das Halten und Mitführen von Tieren folgendes geregelt: "Hunde sind auf öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage und in öffentlichen Anlagen an der Leine zu führen. Außerdem ist es untersagt, Hunde auf öffentlichen Kinderspielplätzen mitzunehmen oder dort laufen zu lassen. Die Leinenpflicht endet also am Rande der Bebauung.
Dennoch sollten Hundehalter in angrenzenden Gebieten ihre Hunde nur dann frei laufen lassen, wenn niemand anderes dadurch gefährdet wird. Auch wenn Hundehalter wissen, dass ihr Hund ungefährlich ist, sollten sie sich vergegenwärtigen, dass gerade große Hunde auf andere Personen, oder wie in diesem Fall auf Kinder, bedrohlich wirken können.
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