Genervter Polizist schreitet zur Tat - Karte weg, Mietwagen bleibt stehen

Freitag, 27. April 2018 15:07 geschrieben von  Migration

MARBURG-BIEDENKOPF. Nervige Werbeanrufe, die wahrscheinlich über ein Call-Center gesteuert wurden, gingen in den letzten Tagen vermehrt auf einem Privatanschluss in Biedenkopf ein. Was der Anrufer nicht wissen konnte: Bei dem ausgesuchten Kunden handelte es sich um einen Polizeibeamten, der die Angelegenheit so nicht stehen lassen wollte.

Der Beamte vereinbarte kurzerhand mit dem Anbieter von Solaranlagen einen Termin in Biedenkopf. Das Treffen am Mittwochnachmittag verlief für den 41-jährigen Verkäufer aus Süddeutschland dann wohl anders als erhofft. Anstelle eines Kundengesprächs durfte der Mann zunächst seinen Ausweis und Führerschein zur Prüfung aushändigen. Es stellte sich heraus, dass seine Fahrerlaubnis von einer Führerscheinstelle zur Sicherstellung ausgeschrieben war. Die Fahrerlaubnis wurde einbehalten und dem reisenden Handelsvertreter wurde eine Weiterfahrt mit seinem Mietwagen untersagt. Neben dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis werden nun auch Zuwiderhandlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geprüft.

Allgemeine Hinweise der Polizei zu Werbeanrufen

Unerlaubte Werbeanrufe sind verboten. Sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Angerufenen. Das schreckt aber viele, zumeist unseriöse Unternehmen nicht ab. Die Zahl der Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe reißt nicht ab. In solchen Fällen rät die Polizei sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers zu notieren und sich damit an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden.

Einige der Anrufer gehen besonders dreist vor: Um das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern zu gewinnen, missbrauchen sie die Rufnummer seriöser Personen oder Organisationen. Mit Hilfe einer speziellen Telefonanlage täuschen sie eine andere Rufnummer vor, die auf dem Display des Angerufenen erscheint. Ziel des Anrufs ist, einen Vertragsabschluss zu erreichen, den Angerufenen beispielsweise dazu zu überreden, an einem Gewinnspiel teilzunehmen, eine Zeitschrift zu abonnieren oder den Telefonanbieter zu wechseln. Dabei fragen die Anrufer auch persönliche Daten ab, unter anderem die Kontodaten. So behaupten die Anrufer beispielsweise, dass sie herausgefunden hätten, dass die Adresse des Angerufenen an mehrere Gewinnspielfirmen verkauft worden sei. Es sei jedoch gelungen, diese bei allen Spielen, außer bei einem zu löschen. Damit die Anrufer auch diese Adresse löschen und den Vertrag kündigen könnten, müsse der Angerufene ein Zeitungsabonnement abschließen. Hierfür benötige man seine persönlichen Daten und Kontodaten.

Auch wenn der Angerufene lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt hat, kann es sein, dass er anschließend eine Auftragsbestätigung erhält. Hier gilt: Sofort handeln! Denn am Telefon geschlossene Verträge sind gültig! Allerdings können fast alle am Telefon abgeschlossenen Verbraucherverträge innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufenwerden, schriftlich oder durch Rücksendung der gelieferten Sache, eine Begründung ist nicht nötig. Es genügt der rechtzeitige Versand des Schreibens per Brief, Fax oder E-Mail, der aber nachgewiesen werden muss. (ots/r)

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Zuletzt bearbeitet am Samstag, 28. April 2018 17:31

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