Verurteilter Iraker will nicht nach Heringhausen

Montag, 19. März 2018 09:33 geschrieben von  Migration

MARBURG/DIEMELSEE. Ein 26-jähriger Flüchtling aus dem Irak, der am 24. April 2017 mit einem Messer bewaffnet eine Mitarbeiterin des Fachdienstes Soziale Angelegenheiten in Frankenberg bedroht hatte, wurde am Freitag am Landgericht Marburg zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. Weil die Untersuchungshaft auf die Haftstrafe angerechnet wird, muss der Flüchtling noch sechs Wochen in einer JVA absitzen und wird dann entlassen.

Was war geschehen?

Aus Ärger über einen Asylbescheid hatte der 26-Jährige im Frankenberger Landratsamt die Beherrschung verloren und einen Computer zertrümmert sowie eine Mitarbeiterin mit einem Steakmesser bedroht. Der Tatvorwurf des versuchten Totschlags wurde fallen gelassen, weil bei einem Ortstermin eine Tötungsabsicht nicht nachzuweisen war. Auch sagte der Angeklagte vor Gericht aus, dass er sich selbst mit dem Messer habe verletzten wollen, nicht aber die Mitarbeiterin. Stattdessen wurde der Iraker wegen Sachbeschädigung und versuchter Nötigung verurteilt.  Strafmildernd wirkte sich aus, dass der Angeklagte unter einer posttraumatischen Belastungstörung leidet, wie ein Gutachter feststellte.

Eine Bewährungsstrafe kam für das Gericht nicht infrage, weil das Opfer auch elf Monate nach der Tat an den Folgen der Auseinandersetzung leidet.  Allerdings versuchte Richter Frank Oehm dem Angeklagten zu helfen und bot dem 26-Jährige an, in einer Asylunterkunft im Diemelseer Ortsteil Heringhausen nach seiner Freilassung unterzukommen. Dies lehnte der Iraker aber ab. 

Was aus dem abgelehnten Asylbewerber wird, der lediglich eine einjährige Aufenthaltserlaubnis besitzt, muss nun geprüft werden.  (112-magazin)

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Zuletzt bearbeitet am Montag, 19. März 2018 11:19

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