KASSEL. Obwohl verboten, erfreuen sich Autorennen in Innenstädten immer größerer Beliebtheit - die Polizei hat am Wochenende einige "Raser" eingefangen und im Schneckentempo zur Polizeiwache begleitet.
In der Nacht von Freitag auf Samstag fielen einer Funkstreife des Polizeireviers Mitte auf der Wilhelmshöher Allee, in Höhe des Kirchwegs, eine Gruppe Autos auf, deren Fahrer immer wieder beschleunigten oder hektische Fahrmanöver vollzogen. Über die Leitstelle des Polizeipräsidiums Nordhessen zog die Streife, während sie die Kolonne mit Abstand in Richtung Innenstadt verfolgte, weitere Funkwagen hinzu, um schließlich die Insassen und ihre Fahrzeuge zu überprüfen.
Dabei ließen die Fahrer immer wieder die Motoren aufheulen und deuteten abrupte Fahrstreifenwechsel an, wie sie von Rennfahrern beim Reifenaufwärmen getätigt werden. Wenige Augenblicke später stoppte die Kasseler Polizei die Fahrzeuggruppe gegen 1.30 Uhr, auf der Fünffensterstraße, unmittelbar am Ständeplatz. Die Fahrer der insgesamt sieben BMWs begegneten den Beamten, die mit ähnlich vielen Funkstreifen eingesetzt waren, zum Teil besonders aggressiv. Unter den Fahrern, die zwischen 18 und 41 Jahre alt sind und in Stadt und Landkreis Kassel wohnen, befanden sich zwei Fahrer, die bereits in der Vergangenheit wegen dem Verdacht der Teilnahme an illegalen Straßenrennen aufgefallen waren.
Andere Teilnehmer haben Eigentums-, Gewalt und Verkehrsdelikte auf dem Kerbholz. Zur Verhinderung möglicher Straftaten und Ordnungswidrigkeiten untersagten die Beamten die Weiterfahrt. Die Funkstreifen begleiteten die sieben Kraftfahrzeuge in langsamer Fahrt zum Polizeipräsidium, wo sie ihre Fahrzeuge am Bahnhofsvorplatz abstellen mussten. Die Fahrzeugschlüssel stellten die Beamten sicher. In einem Fall verweigerte ein Fahrer die Herausgabe, die dann mit körperlichem Zwang durchgesetzt wurde.
Alle Fahrer konnten ihre Wagenschlüssel erst am Samstagmittag, ab 12 Uhr, auf der Wache des Innenstadtreviers abholen. Nun wird geprüft, ob gegen die Fahrer Ermittlungsverfahren wegen des "Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" oder anderer Straftaten sowie Ordnungswidrigkeiten eingeleitet werden. (ots/r)
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