KORBACH. Am vergangenen Wochenende ließen Hundehalter aus Korbach zwei ihrer Hunde in der Nähe des Indianerwäldchens frei laufen. Dies hat nun strafrechtliche Konsequenzen. Die beiden Hunde entfernten sich aus dem Einwirkungsbereich der Besitzer, nahmen die Witterung eines Rehbockes auf und hetzten diesen durch das Indianerwäldchen. Im Anschluss bissen die Hunde den Rehbock derart, dass der Bock an diesen Verletzungen starb. Dies stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und gegen die Hundeverordnung dar.
Viele Umwelt-Fachbereiche weisen Hundehalter darauf hin, während der Brut- und Setzzeit von März bis Anfang Juli Hunde an die Leine zu nehmen und die Wege nicht zu verlassen sind. In einigen Bundesländern herrscht während dieser Zeit allgemeiner Leinenzwang. In Hessen kann jede Kommune selbst entscheiden, ob sie eine Anleinpflicht verordnet. In Korbach und seinen Ortsteilen ist in den geschlossenen Ortslagen eine ganzjährige Anleinpflicht für Hunde verordnet. Dies gilt auch für Grünanlagen nicht aber in der Feldgemarkung. Im Übrigen sind Hundehalter ganzjährig dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Hunde nicht streunen oder wildern. (ots/r)
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