GEMÜNDEN. Die Kontrolle über seinen Wagen verloren hat ein 26 Jahre alter Autofahrer aus Gemünden bei einem Überholmanöver auf der Landesstraße in Richtung Halsdorf. Am Fahrzeug entstand Totalschaden, der junge Mann musste seinen Führerschein abgeben - er stand nämlich unter Drogeneinfluss.
Offenbar genau aus diesem Grunde sollte wohl die Polizei nichts von dem nächtlichen Unfall mitbekommen, und beinahe wäre der Plan des 26-Jährigen auch aufgegangen - hätte sich da nicht am darauffolgenden Nachmittag dummerweise jemand auf der Polizeistation nach dem Befinden des Gemündeners erkundigt. Als die Polizei daraufhin den Unfallfahrer zu dem Vorfall befragte, kam die ganze Sache ans Licht.
Doch der Reihe nach. Was war passiert? Der 26 Jahre alte BMW-Fahrer war am frühen Donnerstagmorgen gegen 3.30 Uhr auf der Landesstraße 3073 von Gemünden kommend in Richtung Wohratal-Halsdorf unterwegs und überholte ein anderes Auto. Dabei verlor er die Kontrolle über seinen älteren 3er Compact, der von der Straße abkam, sich mehrfach überschlug und mit Totalschaden auf einer Wiese zum Liegen kam. Der leicht verletzte BMW-Fahrer rief Bekannte hinzu, das Auto wurde ohne ein Abschleppunternehmen und somit auch ohne das Wissen der Polizei geborgen und abtransportiert. Der Fahrer des überholten Wagens und der BMW-Fahrer sind laut Polizei ebenfalls miteinander bekannt. Die Freundin des 26-Jährigen brachte ihn später zur Behandlung ins Krankenhaus.
Nachdem die Frankenberger Polizei dann am Nachmittag also eher durch einen dummen Zufall Wind von dem Unfall bekommen hatte und Kontakt zu dem 26-Jährigen aufnahm, gab dieser an, bei dem Unfall unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden zu haben. Ein Atemalkoholtest verlief so viele Stunden nach dem Unfall zwar negativ, ein Drogenvortest brachte dagegen ein positives Ergebnis. Daraufhin musste der Gemündener auf Anordnung der Staatsanwaltschaft den Führerschein abgeben und sich einer Blutentnahme unterziehen. Gegen den jungen Mann läuft nun ein Strafverfahren wegen Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmitteln. Ermittlungen wegen Unfallflucht kommen offenbar nicht in Betracht, da kein sogenannter Fremdschaden entstanden, sondern nur das eigene Auto beschädigt worden war. Den Restwert des älteren Wagens gab die Polizei mit 2500 Euro an. (pfa)
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