Süßes oder Saures: Nicht jeder Halloween-Spaß ist erlaubt

Sonntag, 30. Oktober 2016 09:00 geschrieben von  Migration

WALDECK-FRANKENBERG. Die Geistermasken liegen bereit, die Kürbisse sind schon ausgehöhlt: Halloween steht vor der Tür. An diesem Montag werden wieder viele Kinder in der Region gruselig maskiert durch die Straßen ziehen und die Bewohner mit dem Ausspruch "Süßes oder Saures" vor die Wahl eines üblen Streiches oder einer süßen Spende stellen.

Die Polizei appelliert jedoch an die Kinder, die Scherze nicht zu übertreiben, denn nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt. So haben einige dieser Streiche in Einzelfällen ein juristisches Nachspiel.

Über folgende "Scherze" sollten Halloween-Fans daher gar nicht erst nachdenken:

  • das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern stellt eine Sachbeschädigung dar
  • das Herausreißen von Pflanzen wird ebenfalls als Sachbeschädigung gewertet
  • das Herausheben von Gullydeckeln ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • das Beschmieren von Autos erfüllt auch den Straftatbestand einer Sachbeschädigung

Diese und weitere Auswüchse des Festes gehören zwischenzeitlich - leider - zum Repertoire mancher "Gespenster". Für beispielsweise von üblen Streichen betroffene Hausbesitzer können so mitunter erhebliche Kosten für die Reinigung ihrer Fassaden, vor denen die Umherziehenden keinen Halt machten, entstehen.

Kinder unter 14 Jahren können zwar nicht strafrechtlich belangt werden, jedoch können zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern beziehungsweise ihren Eltern geltend gemacht werden. Daher appelliert die Polizei vor allem an die Eltern oder Erziehungsberechtigten, ihre Kinder über die Konsequenzen von üblen Halloween-Scherzen aufzuklären.

Horror-Clowns - nicht nur zu Halloween ein Thema
Besonders aktuell und leider nicht nur zu Halloween ein Thema sind Horror-Clowns. Für sie gilt: Wer einen anderen erschreckt, kann sich strafbar machen - beispielsweise wegen Nötigung, Körperverletzung oder auch Bedrohung, je nach Intension des Täters und Ausgang seines Handelns. Von den strafrechtlichen Folgen abgesehen, können auch haftungsrechtliche Konsequenzen drohen, die erheblich einschneidende Wirkung haben können. "Für einen anderen aufzukommen, der sich infolge eines kleinen Spaßes verletzte, kann teuer werden", sagte in der vergangenen Woche Polizeisprecher Torsten Werner. In Kassel war es am Montagabend durch einen sogenannten Horror-Clown beinahe zu einem schweren Unfall gekommen. (ots/pfa)  

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Zuletzt bearbeitet am Sonntag, 30. Oktober 2016 10:30

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