FRANKENBERG. Einen Monat Fahrverbot, drei Punkte in Flensburg und 250 Euro Bußgeld - bei dieser Strafe bleibt es für einen 22-jährigen Mann aus Bremen, der beim Amtsgericht Frankenberg Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit eingelegt hatte.
Darin war ihm vorgeworfen worden, im August mit 82 Stundenkilometern (nach Abzug der Toleranz) nachts durch Rosenthal gefahren zu sein. Außer soll er mit seinem Kleintransporter in Bracht eine Verkehrsinsel links umfahren, das Rechtsfahrgebot missachtet und die Kurven auf der Straße von Bracht nach Rosenthal geschnitten haben.
Wegen seines zügigen Fahrstils war er einem Polizisten aufgefallen, der in seinem Privatwagen nach Feierabend auf dem Heimweg war. Der 34-jährige Polizist stoppte den Bremer in Rosenthal, weil er seiner Meinung nach den Straßenverkehr stark gefährdete. "Es ist ja nicht so, dass ich da aus Spaß eingreife", erklärte der Polizist als Zeuge vor Gericht.
Richterin Andrea Hülshorst wies den Bremer darauf hin, dass seine Strafe wegen seiner Vergehen auch höher ausfallen könnte, als der ursprüngliche Bußgeldbescheid. Daraufhin zog der Mann seinen Einspruch zurück.
Vergangenes Jahr Frau mit mehr als drei Promille gestoppt
Der Polizist scheint auf dem Heimweg vom Dienst in Frankfurt in Richtung Waldeck-Frankenberg häufiger Verkehrsteilnehmern zu begegnen, die es mit den Vorschriften nicht so genau nehmen. So zog der Beamte nach Informationen von 112-magazin.de im Sommer 2010 eine damals 21-jährige Autofahrerin aus dem Verkehr, die morgens um 2.20 Uhr mit mehr als drei Promille Alkohol im Blut zwischen Schönstadt und Bracht unterwegs war - und ein vierjähriges Kind im Auto hatte. Und am vergangenen Wochenende wollte er gemeinsam mit Kollegen auf dem Heimweg zwischen Marburg und Frankenberg einem Autofahrer helfen, der in den Graben gefahren war - und ebenfalls zu tief ins Glas geschaut hatte.