WALDECK-FRANKENBERG. Gurtkontrollen hat die Polizei in dieser Woche in drei Orten im Landkreis durchgeführt. Einmal mehr war die Bilanz der Ordnungshüter dabei ernüchternd: In der insgesamt zehnstündigen Kontrollzeit erwischten die Beamten 86 Verkehrsteilnehmer ohne Sicherheitsgurt. Die Polizisten deckten aber noch weitere Verstöße auf.
Immer wieder passieren Verkehrsunfälle mit schwerwiegenden Folgen, weil sich Fahrer oder weitere Insassen nicht anschnallen. Schwerwiegende Verletzungen oder gar der Tod können im Falle eines Verkehrsunfalles die Folge sein, so wie bei dem folgenschweren Verkehrsunfall am vergangenen Wochenende, bei dem eine 27-jährige Frau auf der Kreisstraße 15 zwischen Korbach und Strothe in den frühen Morgenstunden ihr Leben verlor (zum Artikel mit Video und Fotos hier klicken). Dieser Unfall war auch der Anlass für den Regionalen Verkehrsdienst der Polizei, in dieser Woche bei drei Kontrollstellen das Anschnallverhalten der Fahrer zu kontrollieren.
Am Dienstag kontrollierten die Beamten drei Stunden lang am Kirchplatz in Bad Arolsen, am Mittwoch für vier Stunden in der Bahnhofstraße in Frankenberg und am Donnerstag schließlich drei Stunden lang in Volkmarsen im Steinweg. Das Ergebnis war ernüchternd. Die Beamten stellten insgesamt 86 Verstöße gegen die Anschnallpflicht fest, darunter waren auch zehn nicht angeschnallte Kinder. Hinzu kamen noch Verstöße wegen Telefonierens während der Fahrt oder aber Ordnungswidrigkeiten wegen Fahrzeugmängeln oder Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz.
In Bad Arolsen ertappten die Beamten auch einen Autofahrer, der zu diesem Zeitpunkt gar nicht hätte fahren dürfen: Er wurde von den Beamten kurz vor Ablauf seiner Fahrerlaubnissperre erwischt. Einen Rollerfahrer erwartet eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der 22-Jährige hatte von einem anderen Roller ein Versicherungskennzeichen abgeschraubt und an seinen Roller der Marke Peugeot angebracht, um eine gültige Versicherung vorzutäuschen. Auch war der Roller derart technisch verändert, dass er schneller als 60 km/h fuhr. Einen Führerschein der Klasse A konnte der junge Mann ebenfalls nicht vorweisen.
Wenig Verantwortung
Ähnlich erging es einem Rollerfahrer in Frankenberg. Auch er hatte ein anderes Versicherungskennzeichen an seinen Roller montiert, um eine gültige Versicherung vorzutäuschen. Genau wie noch ein weiterer Rollerfahrer konnte er auch keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Letztlich untersagten die Beamten auch noch die Weiterfahrt eines Kleinlasters der Marke VW, weil die Bremse der Hinterachse nicht funktionierte. Ralf Werner, Leiter des Verkehrsdienstes: "Mit solch einem ernüchterndem Ergebnis haben wir nicht gerechnet." Seine Kollegin Sandra Theis ergänzt: "Dass sogar Kleinkinder im Auto ohne jegliche Sicherung transportiert werden, obwohl die entsprechenden Kindersitze vorhanden waren, zeugt von einer hohen Verantwortungslosigkeit." (ots/pfa)
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