FRANKENBERG. Ein 42 Jahre alter Mann, der Frauen, Mädchen und einen Jungen in der Freibad-Umkleide filmte, ist vom Amtsgericht Frankenberg zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden.
Verwechseln kann man den Angeklagten aufgrund seiner markanten äußeren Erscheinung sicher nicht. Kein Wunder also, dass sich die drei geladenen Zeugen zu 100 Prozent sicher waren, dass es sich um denselben Mann handelt, der am 10. und 11. Juni 2014 das Frankenberger Freibad besuchte und sich dort mit einem Familienvater um ein Handy stritt.
Der 36-jährige Zeuge hatte den Täter zur Rede gestellt, nachdem dieser seine damals elfjährige Nichte nackt in der Umkleidekabine gefilmt hatte. "Zitternd und weinend" habe ihm seine Nichte von dem Mann erzählt, der sie gefilmt habe. "Ich wäre vor Wut fast geplatzt", sagte der Familienvater. Das Mädchen habe ihm den Mann gezeigt, er habe dessen Handy ergriffen. Das sorgte für Streit, auf den die Badeaufsicht - eine heute 49 Jahre alte Fachangestellte - aufmerksam wurde. Sie rief noch eine 64-jährige Mitarbeiterin hinzu und alarmierte die Polizei. Der Täter hatte unterdessen zu Fuß die Flucht ergriffen. Seine Flucht wurde von einer Überwachungskamera festgehalten.
Die Polizei stellte auf dem Handy zahlreiche weitere belastende Fotos und Videos fest. Angeklagt wurden schließlich vier Fälle, in denen der 42-Jährige drei Frauen und einen Jungen in der Umkleide oder auf der Toilette gefilmt hatte.
Handy angeblich vor Vorfall verloren
Er wisse von all dem nichts, er sei auch gar nicht in Frankenberg gewesen, sagte der Angeklagte, der den Beruf des Malers und Lackierers erlernt hatte, sich jedoch als "arbeitsunfähig" bezeichnete. Sein Handy habe er im März oder April des Jahres 2014 "verloren".
Der Mann ist einschlägig vorbestraft - unter anderem wegen Körperverletzung, sexuellen Missbrauchs und sexueller Nötigung eines Kindes.
Mit ihrem Urteil folgte Richterin Andrea Hülshorst weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Mit einem Unterschied: Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährung ausgeschlossen, weil der Mann keinerlei Bemühung zeige, sich in die Gesellschaft zu integrieren.
Richterin Hülshorst räumte ein, dass der Mann „kein festes soziales Umfeld“ habe; sie stellte aber auch fest, dass der 42-Jährige in den vergangenen zwei Jahren nicht erneut straffällig geworden sei. Deshalb stellte sie ihm einen Bewährungshelfer zur Seite und verordnete ihm zusätzlich 100 Stunden gemeinnützige Arbeit.
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