HERZHAUSEN. Am gestrigen Nachmittag teilte ein Mitarbeiter von Hessen-Mobil der Polizei mit, dass zwischen Thalitter und Herzhausen ein Pocketbike unterwegs sei. Durch die Polizei wurde ein 20 Jahre junger Mann in Herzhausen fahrend angetroffen. Er muss sich nun wegen mehrerer verkehrsrechtlicher Verstöße verantworten.
Das Fahren von Pocketbikes im öffentlichen Straßenverkehr ist nicht erlaubt. Zurzeit ist es in Deutschland nicht möglich, eine Zulassung für die Bikes zu bekommen, da die Fahrzeuge fast nie den Anforderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen. Daraus folgt ein fehlender Versicherungsschutz. Zudem wird auf öffentlichen Straßen stets eine Fahrerlaubnis (meist Klasse A oder A1) benötigt. Wer ein solches Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, macht sich strafbar.
Quelle:ots/r
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