Vorsicht bei Medikamenten aus Urlaubsländern

Mittwoch, 02. September 2015 09:27 geschrieben von  Migration

WALDECK-FRANKENBERG. Viele Deutsche haben Arzneimittel als Mitbringsel aus dem Urlaub entdeckt. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die Medikamente sind im Ausland meist günstiger zu bekommen, und der Erwerb unterliegt kaum Beschränkungen - für viele Bundesbürger ein Anreiz, sich auch in größeren Mengen mit Medikamenten einzudecken und diese nach Deutschland mitzubringen.

Beim Kauf von Arzneimitteln ist jedoch Vorsicht geboten: Es kann sich um Arzneimittelfälschungen handeln, die die angegebenen Wirkstoffe nicht oder nicht ausreichend enthalten oder sogar gesundheitsschädlich sind. Darauf weist das Onlineportal polizei-beratung.de hin. Darüber hinaus unterliegt die Einfuhr von Arzneimitteln den strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes. Damit soll sichergestellt werden, dass in Deutschland nur Arzneimittel auf den Markt kommen, die für den Verbraucher unbedenklich sind.

Bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten dürfen Reisende nur die Menge an Medikamenten einführen, die zum persönlichen Bedarf bestimmt ist. Die Einfuhr im Postversand ist nur über Apotheken erlaubt. Für andere Personen Medikamente entgeltlich mitzubringen, ist verboten. Auch dürfen die Arzneimittel nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt sein.

Medikamente, die regelmäßig benötigt werden, sollten Urlaubsreisende in ihrer Reiseapotheke haben. Benötigen Reisende im Urlaubsland weitere Arzneimittel, sollten diese nur in offiziellen beziehungsweise als solche erkennbaren Apotheken erworben werden. Auf offenen Märkten oder in ähnlichen Geschäften könnten gefälschte Präparate verkauft werden, die in Zusammensetzung und gesundheitlicher Wirkung nicht einschätzbar sind.

Schwarze Schafe im Internet
Auch das Internet ist beim Bezug von Arzneimitteln eine bedeutende Vertriebsplattform geworden. Doch nicht selten nutzen schwarze Schafe die Anonymität des Word Wide Web, um minderwertige oder gefälschte Arzneimittel in betrügerischer Absicht zu veräußern - dabei handelt es sich um so genannten Arzneimittel-Betrug.

 

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Zuletzt bearbeitet am Mittwoch, 02. September 2015 12:34

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