Ex sollte nicht heiraten: Bombendrohung

Freitag, 28. Oktober 2011 15:26 geschrieben von  Migration

KASSEL. Um die Eheschließung seiner Ex-Freundin mit deren neuem Partner zu verhindern, hat ein 50-Jähriger eine Bombendrohung gegen das Kasseler Rathaus ausgesprochen. Der Polizei gelang es, den Fall vom 18. Oktober aufzuklären.

Die Kripo nahm den 50 Jahre alten Mann aus Kassel vorläufig fest, der im Zuge der Ermittlungen sehr schnell in den Fokus der Ermittler geraten war. Nach flankierenden Ermittlungen waren sich die Fahnder sicher, den Verdächtigen überführen zu können. Nach anfänglichem Leugnen gestand der 50-Jährige schließlich in der Vernehmung, bei zwei Telefonanrufen im Rathaus mit einer dort versteckten Bombe gedroht zu haben.

Die Polizei hatte seinerzeit in Abstimmung mit den Verantwortlichen der Stadt die vorsorgliche Räumung des Rathauses und eine Durchsuchung nach sprengstoffverdächtigen Gegenständen veranlasst. Gefunden wurde nichts. Von der Räumung waren an diesem Vormittag rund 350 Personen, Bedienstete der Stadt und Bürgerinnen und Bürger, betroffen. Erst um 12 Uhr konnten alle wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Als Motiv gab der 50-Jährige in seiner Vernehmung an, mit seiner Bombendrohung und der erhofften Räumung des Rathauses die Eheschließung seiner Ex-Freundin mit einem anderen Mann verhindern zu können.

Polizei prüft Rechnung für Einsatz
Der Frau war in der Nacht vor der Eheschließung außerdem das Ventil eines Reifens an ihrem Auto zerstört worden. An dem in der Nähe stehenden Wagen der Schwiegertochter hatte man sämtliche Scheiben zerkratzt. Einige Tage später geschah das gleiche am Fahrzeug der frischgebackenen Ehefrau. Diese Sachbeschädigungen will der Tatverdächtige aber nicht begangen haben - möglicherweise aus Angst vor Schadensersatzforderungen. Mit finanziellen Forderungen wird sich der geständige Tatverdächtige aber dennoch voraussichtlich auseinandersetzen müssen. Die Polizei wird prüfen, ob dem 50-Jährigen den kompletten Einsatz, den er bewusst und gewollt ausgelöst hat, in Rechnung gestellt werden können.

In einem Strafverfahren muss sich der geständige Tatverdächtige außerdem wegen der "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat" und dem Verdacht der Sachbeschädigung verantworten.

Die Eheschließung konnte der Mann übrigens mit seiner Bombendrohung nicht mehr verhindern. Als geräumt wurde, verließen seine Ex und ihr neuer Partner das Rathaus bereits als Ehepaar.

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