Messerattacke: Verteidigung geht in Revision

Dienstag, 25. Oktober 2011 11:10 geschrieben von  HNA

BAD AROLSEN. Das Urteil im Strafprozess um den lebensgefährlichen Messerstich in einer Bad Arolser Spielothek ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 25-jährigen Angeklagten, Rechtsanwalt Fahim Quayumi, hat Revision eingelegt. "Ziel der Verteidigung ist und bleibt eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zu bekommen", sagte der Anwalt dazu der HNA.

Das Kasseler Landgericht hatte seinen Mandanten am 13. Oktober wegen versuchten Totschlags zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt (wir berichteten). Die Kammer war damit noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen, die drei Jahre und vier Monate Haft gefordert hatte. Quayumi hatte auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren plädiert, die zur Bewährung auszusetzen sei.

Bei der Messerattacke im November 2010 hatte ein mittlerweile 22-Jähriger so schwere Verletzungen davon getragen, dass er nur mit einer Notoperation gerettet werden konnte.

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