BAD WILDUNGEN. Ein 21-Jähriger, der vermutlich keinen Führerschein besitzt, ist am Abend mit einem nicht zugelassenen Motorroller gegen ein geparktes Auto gefahren. Der Schaden war zwar gering, dennoch verständigte der Besitzer des Wagens die Polizei.
Während der Autofahrer offenbar befürchtete, wegen des fehlenden Versicherungsschutzes auf seinem Schaden sitzen zu bleiben, ging es den Polizeibeamten um etwas anderes: Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz lautet der Vorwurf, dem sich der 21-Jährige nun ausgesetzt sieht. Außerdem hatte der junge Mann aus der Großgemeinde Haina (Kloster) keine Papiere dabei - die Recherchen der Polizei ergaben, dass der Rollerfahrer gar keinen Führerschein hat. "Die Ermittlungen dazu dauern noch an", sagte ein Beamter der Wildunger Station am Dienstagmorgen.
Kein Nummernschild am Roller
Der 21-Jährige befuhr den Angaben zufolge am Montag gegen 20.50 Uhr mit seinem Motorroller den Schützenplatz in der Badestadt und stieß bei einem Wendemanöver leicht gegen den geparkten Wagen eines Wildungers. Am Auto wurde die Stoßstange leicht beschädigt, der Roller verkratzt. Als der Autobesitzer im Gespräch mit dem Rollerfahrer bemerkte, dass am Zweirad überhaupt kein Kennzeichen angebracht war, rief er die Polizei hinzu.
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