Polizei warnt vor gefälschten Telefonrechnungen

Donnerstag, 12. Juni 2014 18:43 geschrieben von  Migration

WALDECK-FRANKENBERG. Es vergeht kaum eine Woche, in der die Polizei nicht vor neuen Betrugsmaschen warnt: Aktuell mahnen die Ermittler zur Vorsicht bei gefälschten Telefonrechnungen, die viele Bürger in ihren E-Mail-Postfächern finden.

Die Polizei spricht von einer deutlichen Häufung. "Guten Tag! Ihre Rechnung vom 06.06.2014 ist hier im Anhang als PDF-Datei für Sie. Falls Sie die Datei auf Ihrem Handy nicht öffnen können, versuchen Sie es bitte an Ihrem PC." So oder so ähnlich beginnen oft Mails, die ihren Leser über das hinwegtäuschen wollen, was eigentlich in ihnen steckt. Fingierte Absenderadressen gaukeln vor, dass es sich zum Beispiel um die Mail eines Telefonanbieters handelt.

In der Mail folgt nach einer solchen Anrede ein Link, über den man angeblich auf seine Rechnung zugreifen kann. Wer den Link nutzt, lädt sich aber Schadsoftware auf seinen PC, denn hinter den angeblichen PDF oder ZIP-Dateien steckt eine ausführende Datei.

Nicht nur Rechnungen, auch angebliche Nachzahlungsaufforderungen werden auf diese Art und Weise per Mail versandt. Der geforderte Betrag liegt dabei bei kleinen dreistelligen Beträgen. Summen, die tatsächliche Kunden dieser vorgegaukelten Anbieter stutzig machen, aber nicht sofort völlig absurd erscheinen. Ist die Neugier oder Verärgerung des Mailempfängers geweckt, ist die Verlockung groß, auf den Link zuzugreifen, ohne den Inhalt auf Plausibilität geprüft zu haben.

Stimmt die angegebene Kundennummer - oder fehlt sie gänzlich? Warum lautet die Anrede nur "Guten Tag" und es wird nicht der Vor- und Nachname genannt? Wieso wird die Rufnummer nicht in der Mail aufgeführt? Aus welchem Grund bekomme ich die Mail diesmal auf eine andere Adresse geschickt? Diese und viele andere Fragen zur Plausibilitätsprüfung sollte sich jeder grundsätzlich stellen, bevor er Mails öffnet. Vor allem aber gilt: Greifen Sie auf keinen Link in diesen E-Mails zu.

Was folgen kann, wenn man diese Hinweise nicht beachtet, sind erhebliche finanzielle Nachteile. Von unberechtigten Abbuchungen zwischen 5000 und 10.000 Euro berichten Geschädigte der Polizei. Die Schadsoftware hatte ihre Dateneingaben im Online-Banking-Bereich manipuliert und abgefangen, die eine solche Abbuchung möglich machten.

Hinweise darauf, wie die Echtheit einer Rechnung überprüft werden kann, bieten die jeweiligen Anbieter auf ihren Internetseiten. Weitere Hinweise der Polizei zum Thema "Gefahren im Internet" gibt es unter polizei-beratung.de und polizei.hessen.de/ppmh.

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Zuletzt bearbeitet am Dienstag, 05. August 2014 11:45

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