Polizist bei Festnahme schwer verletzt: Hohe Strafe

Dienstag, 21. Januar 2014 11:27 geschrieben von  Migration

FRANKENBERG. Wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzlicher Körperverletzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat das Amtsgericht Frankenberg einen 49 Jahre alten Mann zu einer Geldstrafe von 6000 Euro, zu 2500 Euro Schadensersatz und zu einer anderthalbjährigen Führerscheinsperre verurteilt. Außerdem wurde der Wagen des Mannes eingezogen.

Dem 49-Jährigen wurde zum Verhängnis, dass Polizisten scheinbar immer im Dienst sind, auch in ihrer Freizeit. Denn ein Polizeibeamter der Polizeistation Frankenberg war am Freitag, 4. Oktober 2013, privat in der Röddenauer Straße unterwegs, als er den 49-Jährigen aus einer Spielhalle kommen sah. Aus dem Dienst wusste der Beamte, dass der Mann keinen Führerschein besitzt. Diese war dem Mann wegen einer Trunkenheitsfahrt im April 2013 (zum Bericht über den Fall hier klicken) entzogen worden. Dennoch setzte sich der Mann ans Steuer eines Golfs und fuhr los.

Mit seinem Privatwagen nahm der Polizeibeamte die Verfolgung auf und verständigte seine Kollegen der Polizeistation. Die Fahrt ging quer durch die Stadt bis zur Wohnanschrift des Mannes. Als der Mann dort aussteigen wollte und den zivilen Polizeibeamten erkannte, gab er Vollgas und flüchtete. Der Beamte folgte ihm.

Polizist sechs Wochen dienstunfähig
In der Freilingstraße sprang der Mann aus seinem Auto und flüchtete zu Fuß. Noch bevor die Beamten der Polizeistation eingetroffen waren, hatte der Verfolger den Flüchtigen eingeholt und festgenommen. Dabei wehrte sich der Mann so vehement, dass er sich losriss und erneut flüchtete. Mit Hilfe eines weiteren Polizeibeamten, der in der Nachbarschaft wohnt und auf das Geschehen aufmerksam geworden war, gelang es dann gemeinsam, den 49-Jährigen einzuholen und bis zum Eintreffen der Streife festzuhalten.

Bei der Festnahme verletzte sich der erste Polizeibeamte schwer an einer Hand. Er brach sich einen Finger und war sechs Wochen lang dienstunfähig. Neben der Verurteilung kommen nun weitere Kosten auf den Frankenberger zu. So wird einerseits das Land Hessen Kosten wegen des Dienstausfalls und andererseits die Krankenkasse die Behandlungskosten geltend machen. "Da kommen schnelle mehrere tausend Euro zusammen", sagte am Dienstag Polizeisprecher Volker König.


112-magazin.de berichtete im April 2013 über die Trunkenheitsfahrt:
Lichter aus, Lampe an: 49-Jähriger fährt stark betrunken (21.04.2013)

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Zuletzt bearbeitet am Dienstag, 21. Januar 2014 11:37

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