BAD AROLSEN. Die Jugend ist doch besser als ihr Ruf: Als der 13-jährige Erik Bartosch aus Bad Arolsen beim Mountainbikefahren ein Rennrad im Wald findet, gibt es der Schüler bei der Polizeistation ab. Im Rahmen unserer "Danke"-Serie im Advent loben Stationsleiter Richard Bracht und sein Stellvertreter Manfred Lang das Verhalten des Teenagers.
Es ist Anfang August, als der Junge in der Nähe seines Elternhauses am Arolser Stadtrand mit seinem MTB im Wald ein paar Runden dreht. An einer Art Sumpf entdeckt der Schüler ein blau-weißes Rennrad mit Klickpedalen und Triathlonlenker. Das offenbar hochwertige Rad bringt Erik nach Hause, und von dort aus geht es weiter zur Polizei.
Auch auf eine Presseveröffentlichung der Polizei hin hat sich bis heute der Besitzer nicht gemeldet. Unklar ist nach Angaben von Ermittlungsgruppenleiter Manfred Lang noch immer, ob das Fahrrad gestohlen oder nur missbräuchlich genutzt wurde - dieser Begriff aus dem Polizeijargon bedeutet, dass jemand das Fahrrad "ausgeliehen" und dort im Wald wieder abgestellt hat. Eine Rahmennummer trägt die "Rennmaschine" nicht.
Die Polizei freut sich über ehrliche Finder wie Erik Bartosch, wie Dienststellenleiter Richard Bracht dem Schüler bescheinigt: "Das war spitze! Du hast nicht nur etwas gesehen, sondern uns Deine Beobachtung auch gemeldet", sagt der Arolser Polizeichef. Der Schüler schildert den Beamten seine Motivation: Er selbst habe schon mehrere Dinge verloren und leider nicht zurückbekommen. Im Fall des "Drahtesels" hat der 13-Jährige jedoch eine andere Vermutung als dass es verloren gegangen ist: "Ich habe gedacht, das Rad ist eventuell geklaut". Dies sei bei einer Geldkassette der Fall gewesen, die Erik in der Vergangenheit in dem Waldstück gefunden - und selbstverständlich ebenfalls abgegeben hatte.
Auch Brachts Stellvertreter Manfred Lang lobt den Schüler und ist froh über so viel Ehrlichkeit - und macht zugleich deutlich, dass das Gesetz es einfordert, gefundene Dinge bei der Polizei oder dem Fundbüro abzuliefern: "Sonst macht man sich strafbar wegen Fundunterschlagung". Das Gesetz sehe aber ebenso vor, dass Findern ein Finderlohn zusteht oder - wenn sich der Besitzer nicht ausfindig machen lässt - die Fundsache nach einem halben Jahr behalten darf. "Wenn sich bis Februar niemand gefunden hat, darfst Du das Rennrad abholen und selbst benutzen oder es verkaufen und damit Dein Taschengeld aufbessern", rät Lang.
Wie auch immer die Sache ausgeht, bei der Polizei in der Residenzstadt hat Erik Bartosch einen Stein im Brett. "Das war wirklich vorbildlich", unterstreicht der Stationsleiter.
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