Amtsgericht Korbach: An Rentner gezerrt und ihn beleidigt

Donnerstag, 21. November 2013 07:10 geschrieben von  HNA

KORBACH. Wüste Beschimpfungen, köerperliche Misshandlung und Anstiften zur späteren Falschaussage: Ein 56-Jähriger hat einem Rentner übel mitgespielt. Nun muss er die Konsequenzen tragen.

Nach der Urteilsverkündung weinte der 72 Jahre alte Rentner aus dem Landkreis hemmungslos. Dass der Richterspruch am Korbacher Amtsgericht zu seinen Gunsten ausfiel, war ihm wohl nur ein schwacher Trost – noch immer leidet der Mann nach eigener Aussage schwer unter den Folgen eines Vorfalls aus dem vergangenen Jahr.

Körperlich misshandelt, beschimpft und mit dem Tode bedroht habe ihn seinerzeit der 56-jährige Angeklagte. Dieser wiederum bestritt die Vorwürfe während der Verhandlung nicht nur, sondern bezichtigte den Rentner seinerseits des Diebstahls. An besagtem Tag habe er lediglich spazieren gehen wollen, erklärte der sichtlich aufgebrachte Rentner. Plötzlich habe der 56-Jährige mit einem Radlader direkt vor seinen Füßen gestoppt, wüste Beschimpfungen ausgestoßen und den Gehbehinderten an seinem Hemd bis in eine Garage auf einem angrenzenden Firmengelände geschleift.

Dort habe er mehrfach damit gedroht, ihn zu erhängen. „Todesangst“ habe er gelitten, sagte der 72-Jährige. Erst als er seinen Namen genannt habe, hätte sein Gegenüber von ihm abgelassen. Der Rentner flüchtete daraufhin in eine nahgelegene Praxis, wo er auf seine Frau traf. Die konnte den Angeklagten zweifelsfrei identifizieren. „Wir sind sogar weitläufig verwandt“, erklärte die als Zeugin geladenene 69-Jährige.

Ganz anders stellte der Angeklagte den Vorfall dar. Er habe den Rentner beim Diebstahl eines Akkuschraubers und diverser Werkzeuge ertappt. Angesichts des körperlichen Zustands des Rentners habe er die Sache aber auf sich beruhen lassen wollen. Ein Handgemenge habe es nicht gegeben.

Klarheit brachten erst die Aussagen zweier Maler, die zur Tatzeit an den Garagen beschäftigt waren. Gegenüber der Polizei hatten sie zunächst die Version des Angeklagten gestützt. „Ich kann das mit meinem Gewissen nicht länger vereinbaren“, erklärte einer von ihnen nun vor Gericht. Die Aussicht auf einen Arbeitsplatz habe ihn zu der Falschaussage bewogen. Sogar den genauen Wortlaut habe der Angeklagte schriftlich vorformuliert und per E-Mail an ihn geschickt.

„Das übliche Strafmaß für Ersttäter ist in diesem Fall nicht mehr angemessen“, führte Richter Karl-Heinz Kalhöfer-Köchling in seiner Urteilsbegründung aus. 90 Tagessätze je 100 Euro muss der 56-Jährige nun zahlen. Wegen der Anstiftung zur Falschaussage erwartet ihn ein zusätzlicher Prozess.

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Zuletzt bearbeitet am Freitag, 22. November 2013 11:24

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