WALDECK-FRANKENBERG. Wer eine als Stellplatz vorgesehene Garage dauerhaft zweckentfremdet, muss auch im Landkreis Waldeck-Frankenberg damit rechnen, dass die Bauaufsichtsbehörde einschreitet. Das hat eine HNA-Recherche ergeben.
Hintergrund ist ein Fall in Offenbach, wo ein Mann nach einem Gerichtsurteil seine Garage entrümpeln muss. Dieses Urteil sorgt derzeit für zahlreiche Schlagzeilen.
Grundlage einer solchen Regelung, die Garagen betrifft, ist die Hessische Bauordnung (HBO), erklärte der Landkreis auf HNA-Anfrage. Soweit dem Fachdienst Bauen bekannt ist, hätten die Kommunen im Kreis auf Grundlage der HBO entsprechende Stellplatz-Satzungen erlassen.
Das Problem in Fällen wie in Offenbach sei grundsätzlich nicht, dass etwas in einer Garage gelagert werde, sondern vielmehr, dass damit womöglich Stellplätze wegfielen, die für die Verkehrssicherheit notwendig und in einer Satzung festgeschrieben sind, heißt es weiter. „Sofern uns als Aufsichtsbehörde bekannt wird, dass eine notwendige Garage zweckentfremdet wird, ist ein bauaufsichtliches Einschreiten erforderlich“, teilt der Fachdienst weiter mit.