WALDECK-FRANKENBERG. 500 Schusswaffen wurden von Juni 2011 bis heute zur Vernichtung im Landkreis abgegeben. Die Zahl der zerstörten Waffen ist damit leicht gesunken. Im Jahr zuvor waren es noch 564 Waffen. Das teilte Helmut Möller von der unteren Jagdbehörde des Landkreises jetzt mit.
"Rund 500 Waffen werden pro Jahr abgegeben. Das ist der Normalfall", sagte Möller. Die Gründe, warum es im vergangenen Jahr weniger waren, konnte er nicht nennen. Im gesamten Landkreis sind etwa 25 000 erlaubnispflichtige Schusswaffen aller Gattungen ( Kurz- und Langwaffen) registriert. Diese verteilen sich auf etwa 4200 Waffenbesictzer einschließlich der Schützenvereine. "Am meisten werden hier Kleinkaliber-Gewehre abgegeben, die Ende der 60er- beziehungsweise Anfang der 70er- Jahre frei erworben wurden", erklärte Möller. Darüber hinaus defekte oder zumindest nicht mehr zu gebrauchende Waffen. Mehrere Male im Jahr ist Möller mit Kollegen unterwegs, um die Waffenbesitzer zu überprüfen. "Bei der Kontrolle vor Ort stellen wir häufig fest, dass kein entsprechender Waffenschrank vorhanden ist", sagte Möller. Dem Betroffenen werde dann aufgegeben, sich innerhalb einer gewissen Frist einen zertifizierten Schrank zuzulegen oder aber die Waffen an einen Händler oder Berechtigent (Jäger,Sportschütze) abzuliefern. Wenn das nicht geschehe, werden die Waffen bei der Behörde abgegeben. Anlaufstelle für die Abgabe der Waffen ist der Fachdienst Korbach und in Frankenberg. Nach den Amokläufen in Winnenden und Erfurt wurde das Waffenrecht im Jahr 2009 erneut verschärft. Seidem müssen Waffenbesitzer auch ohne begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung einen Überprüfung ihrer Wohnungen erlauben.
WAFFEN IM LANDKREIS: 4200 Personen besitzen in Waldeck-Frankenberg 25000 registrierte Schusswaffen verschiedener Gattungen. Zwischen Juli 2011 und Juli 2012 wurden 500 Waffen in Frankenberg und Korbach abgegeben. 2009 waren es 363, im folgenden Jahr 521 und 2011 sogar 564. Schusswaffen müssen abgegeben werden, wenn sie nicht vorschriftsmäßig in einem Waffenschrank aufgewahrt werden oder die Anschaffung eines Waffenschranks nicht in Betracht kommt. Annahmestelle ist der Landkreis mit den zuständigen Waffenbehörde in Korbach und Frankenberg. Die Schusswaffen können auch von einem Außendienstmitarbeiter abgeholt werden.
AUFBEWAHRUNG VON WAFFEN: Das Aufbewahren von Waffen und Munition ist im Gesetz klar geregelt. Zur Durchsetzung des öffentlichen Interesses und der Sicherheit , ist die untere Waffenbehörde berechtigt, auch unangemeldet Waffen zu kontrollieren. Dabei schauen die Mitarbeiter besonders auf folgende Punkte:
- Entsprechen die Waffenschränke den gesetzlichen Anforderungen ?
- Ist die Munition abschliessbar von den Waffen gelagert ?
- Sind Lang und Kurzwaffen voneinander getrennt ?
- Stimmen die Waffen mit der Waffenbesitzkarte überein ?
- Sind die Waffenummern an der Waffe identisch ?
- Wer befindet sich im Besitz des Waffenschrankschlüssels ?
Quelle: HNA/112-magazin/Untere Waffenbehörde