PADERBORN. Gleich zweimal mussten innerhalb von nur einer Stunde Paderborner Polizisten mit gezogenen Pistolen gegen Jugendliche vorgehen, die mit täuschend echt aussehenden Waffenattrappen hantiert hatten.
Im ersten Fall mussten gleiche mehrere Streifenwagen zu einem Supermarktparkplatz am Kaukenberg ausrücken. Ein Anrufer hatte am Samstagabend um 20.45 Uhr Alarm geschlagen, Jugendliche würden dort mit einer Pistole herum hantieren. Die Beamten gingen von einer ernsten Bedrohung aus. Mit gezogenen Dienstwaffen näherten sie sich den Jugendlichen und hielten sie in Schach. Die jungen Männer mussten sich flach auf en Boden legen. Bei einem 21-Jährigen fanden die Polizisten eine täuschend echt aussehende Soft-Air-Pistole.
"Pistole" lediglich ein Feuerzeug
Nur eine Stunde später der nächste hochbrisante Einsatz: Diesmal hatten Zeugen eine Gruppe junger Männer an der Neuhäuser Straße mit einer angeblichen Waffe beobachtet. Einer der Männer sollte nach Angaben der Zeugen die Waffe kurz vor Einreffen der Polizei in den Hosenbund gesteckt haben. Wieder gingen die Beamten mit der gebotenen Vorsicht vor. Auch hier wurden die Jugendlichen mit gezogener Dienstwaffe aufgefordert, sich auf den Boden zu legen. Und auch hier wurden die Beamten bei einem ebenfalls 21-Jährigen schnell fündig. Die vermeintliche "Beretta" entpuppte sich lediglich als Feuerzeug.
Der Einsatz war nicht überzogen, die Beamten hätten alles richtig gemacht, schon zu ihrer eigenen Sicherheit, schreibt die Polizei in ihrer Meldung zu den Vorfällen. Selbst für geschulte Polizisten sei es auf den ersten Blick kaum möglich zu erkennen, ob es sich um eine echte Waffe oder eine Nachbildung handele. Die Jugendlichen wurden noch vor Ort über ihr leichtsinniges Verhalten aufgeklärt. Ihnen war nicht bewusst, in welche Gefahr sie sich damit selbst gebracht hatten.
Bis zu 10.000 Euro Bußgeld möglich
Schusswaffen und Nachbildungen jeder Art, die wie echte Waffen aussehen, dürfen laut Waffengesetz in der Öffentlichkeit nicht geführt werden. Wenn sie außerhalb des eigenen Hauses oder Grundstücks mitgeführt werden, müssen sie verschlossen aufbewahrt werden. Auf dem eigenen Grundstück dürfen sie benutzt werden, sofern keine Geschosse über die Grundstücksgrenze fliegen. Verstöße dieser Art gegen das Waffengesetz können richtig teuer werden. Bis zu 10.000 Euro Bußgeld können verhängt werden. Das erwartet die beiden erwischten jungen Männer jetzt auch. Die Paderborner Polizei geht in solchen Fällen äußerst konsequent vor. Das Bußgeldverfahren gegen sie wurde auf den Weg gebracht. Die "Waffen" wurden sichergestellt.
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