PADERBORN. Die Polizei hat zwei Jugendliche mit gefährlichen Böllern und einen jungen Mann mit einer echt aussehenden und damit verbotenen Softair-Maschinenpistole erwischt. Nun laufen Anzeigen wegen Verstößen gegen das Sprengstoff- und das Waffengesetz, teilte ein Polizeisprecher am Montag mit.
Am frühen Samstagmorgen meldete ein Zeuge bei der Polizeileitstelle eine Person an einer Bushaltestelle in Sennelager an der Bielefelder Straße. Die Person hantierte nach Angaben des Zeugen mit einer Maschinenpistole. Noch bevor eine Streife an der Bushaltestelle eintraf, verpackte die Person die Maschinenpistole in eine Plastiktüte und fuhr mit einem Auto in Richtung Hövelhof davon. Mehrere Streifen nahmen die Verfolgung des Fahrzeugs auf. Wenig später stoppten zwei Streifen den mit zwei Personen besetzten Wagen. Mit gezogenen Waffen forderten die Polizisten die Insassen zum Aussteigen auf. Nachdem die beiden jungen Männer von den Beamten gesichert waren, fanden die Polizisten die verpackte Maschinenpistole im Auto.
Sogenannte Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit verboten
Es handelte sich um eine Softairwaffe im Design einer MP5. Da eine solche sogenannte Anscheinswaffe, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein einer echten Schusswaffe hervorruft, in der Öffentlichkeit nicht geführt werden darf, beschlagnahmten die Polizisten die Schusswaffe und zeigten den 18-jährigen Besitzer wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz an.
Bei Eintreffen der Polizei explodiert Böller
In der Stadtheide hörten Anwohner des Bayernwegs am Sonntagabend mehrere Böllerschüsse und verständigten die Polizei. Auf dem Schulhof der Grundschule wurde bei Eintreffen einer Streife ein weiteren Böller gezündet. Die Polizisten stellten zwei Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren. Die Jungen gaben zu, mehrere Böller gezündet zu haben. Sie hatten noch weitere dabei. Auf den großen Feuerwerkskörpern unbekannter Herkunft waren keine Gefahrklassen aufgedruckt. Offenbar handelte es sich um ausländische Ware, deren Gefährlichkeit nicht klassifiziert ist. "Solche Sprengkörper sind selbst zu Silvester verboten", sagte ein Polizeisprecher. Die Polizisten stellten die Böller sicher und leiteten ein Verfahren wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz ein. Beide Jungen mussten mit zur Wache kommen und von ihren Eltern abgeholt werden.
Mitunter sogar Lebensgefahr
Die Polizei macht deutlich, dass Feuerwerkskörper nur in einem kurzen Zeitraum zu Silvester und nur von Erwachsenen gezündet werden dürfen. Das in Deutschland vertriebene Feuerwerk muss zugelassen und klassifiziert sein. Von Produkten unbekannter Herkunft und Sprengkraft geht eine nicht zu unterschätzende Gesundheitsgefährdung unter Umständen sogar Lebensgefahr aus. In den Händen von Kindern und Jugendlichen haben solche "Böller" nichts zu suchen.
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