Mit Gaspistole ins Gesicht geschossen

Montag, 28. Januar 2013 19:06 geschrieben von  Migration

BAD BERLEBURG. Ein 36 Jahre alter Mann hat aus noch nicht vollständig geklärten Gründen einem 27-jährigen Berleburger mit einer Gaspistole ins Gesicht geschossen. Gegen den 36-Jährigen erging Strafanzeige wegen mehrerer Delikte.

Gegen den Wittgensteiner ermittelt aktuell das Bad Berleburger Kriminalkommissariat wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Verleumdung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Auch gegen die Mutter des 36-Jährigen und gegen seine Schwester wird wegen Widerstandes gegen Polizeivollzugsbeamte und wegen Beleidigung ermittelt.

Was war passiert?
Eigentlich wollte am Sonntag ein 27-jähriger Berleburger bei dem 36-Jährigen "nur" eine kleine Menge Betäubungsmittel kaufen. Nachdem der 36-Jährige dann auf Klingeln seine Wohnungstür geöffnet hatte, schoss er dem 27-Jährigen mit einem Gasrevolver vollkommen unvermittelt direkt ins Gesicht. Die Polizei nimmt an, dass hinter dieser arglistigen Attacke des 36-Jährige eine anderweitige Eifersuchtsgeschichte im persönlichen Bereich steckt.

Die alarmierte Polizei fand bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung bei dem 36-Jährigen verbotene Betäubungsmittel und ebenfalls diverse Waffen, für die der 36-Jährige eine behördlichen Genehmigung hätte besitzen müssen. "Das war jedoch nicht der Fall", sagte am Montag Polizeisprecher Georg Baum. Die illegalen Betäubungsmittel und Waffen wurden von der Polizei sichergestellt. Im Rahmen des Polizeieinsatzes beleidigte und bedrohte der 36-Jährige zu allem Überfluss noch die eingesetzten Polizeibeamten der Wache Bad Berleburg.

Mutter und Schwester zur "Unterstützung"
In dasselbe Horn stießen dann auch die Mutter und die Schwester des 36-Jährigen, die er während der polizeilichen Durchsuchung quasi zu seiner Unterstützung herbeigerufen hatte. Kurzerhand waren die beiden Frauen dann mit einem Taxi angereist. Da auch sie den Polizeieinsatz massiv störten, erhielten sie einen Platzverweis, welchen sie jedoch freiwillig nicht befolgten. Gegen das anschließende zwangsweise Herausdrängen aus der Wohnung setzten sie sich dann noch zur Wehr, was ihnen eine Strafanzeige wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt einbrachte. Da auch sie Polizisten auch beleidigten, wurde die Anzeige gegen die beiden Damen um diesen Straftatbestand ergänzt.

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