Vorwurf lautet: Drogenhandel

Donnerstag, 25. Oktober 2012 09:21 geschrieben von  HNA

MARBURG. Vor dem Marburger Amtsgericht muss sich derzeit ein 20-Jähriger aus dem Frankenberger Land wegen Drogenhandels verantworten. Offensichtlich war er Bestandteil eines „Familienunternehmens der nicht wünschenswerten Art“, wie Amtsgerichtsdirektor Cai Adrian Boesken es ausdrückte.

Insgesamt 218 Fälle von Handel mit Kleinmengen wirft die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann vor. Die meisten Taten davon gab er über seinen Verteidiger zu, einige der Vorwürfe träfen jedoch nicht zu, auch habe er ausschließlich mit Haschisch und Marihuana gehandelt, nicht wie vorgeworfen, in Einzelfällen mit Kokain oder Amphetaminen.

Nicht eingestehen wollte der Angeklagte den Vorwurf, seinem Vater bei einem Geschäft Beihilfe geleistet zu haben. Staatsanwalt Kurt Sippel zeigte sich verwundert, habe ein Zeuge bei der Polizei doch umfassende Auskünfte über persönliche Beobachtungen gegeben. Demnach hat der Sohn einen „Großhändler“, der dem Vater Drogen mitbrachte, an der Haustür nach Waffen durchsucht und die Drogen in Augenschein genommen. Obwohl Boesken ausdrücklich darauf hinwies, dass so detaillierte Schilderungen nicht ausgedacht sein könnten, blieb der 20-Jährige bei seiner Darstellung, an dem Vorfall nicht beteiligt gewesen zu sein.

Weil es laut Sippel „der einzige Fall mit größeren Mengen und die Schnittstelle zum Familienunternehmen“ sei, soll der Zeuge nun am 7. November gehört werden. Dann soll auch ein Urteil fallen.

Boesken hob hervor, dass egal wie die Aussage ausfalle, die Wertigkeit des ansonsten umfassenden Geständnisses erhalten bleibe. Der Direktor und Sippel äußerten die Vermutung, dass der Angeklagte seinen Vater nicht belasten wolle. Gleichwohl müssten die Zusammenhänge aufgeklärt werden.

Es sei etwas anderes, so Sippel, wenn der Angeklagte die Drogen von seinem Vater zum Weiterverkauf erhalten habe, als wenn er selbst die Strippen gezogen hätte. Er gehe davon aus, dass die Familie das kleine Einkommen mit Drogenhandel aufwerten wollte. Der Angeklagte und sein jüngerer Bruder hätten dabei eben mitgemacht.

Abschließend mahnte Boesken den Angeklagten, keinesfalls weiterzumachen, sollte bis zum nächsten Termin etwas vorfallen, dann sei eine Bewährung ausgeschlossen. Auch wies er darauf hin, dass Drohungen, die laut Sippel im Raum stehen, nicht sein dürften. Untersuchungshaft wegen Verdunklungsgefahr könne die Folge sein.

Zuletzt bearbeitet am Donnerstag, 25. Oktober 2012 10:47

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