WALDECK-FRANKENBERG. Weil die Jäger das sogenannte Fallwild nicht mehr von den Straßen beseitigen, müssen jetzt die Autofahrer zahlen. Wer einen Wildunfall verursacht, erhält anschließend eine Rechnung der Straßenbauverwaltung Hessen Mobil für die Beseitigung des Kadavers.
Das kostet um die 100 Euro, je nach Aufwand. "Der Träger der Straßenbaulast ist verpflichtet, alles aus dem Straßenraum zu beseitigen, was den Verkehr gefährdet", erklärt Horst Sinemus von Hessen Mobil in Bad Arolsen. Sinemus: "Die Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt" - also dem Autofahrer, der ein Wildtier tot gefahren hat.
Die Jäger wollen die toten Tiere nicht mehr entsorgen. Anlass ist ein Streit mit dem Landkreis, der die Jagdsteuer von zehn auf 15 Prozent erhöht hatte. Die Jäger fordern, die Erhöhung zurückzunehmen. Solange das nicht geschieht, wollen sie die toten Tiere nicht von den Straßen räumen. Denn das sei nicht nur unangenehm, sondern für sie auch mit Kosten verbunden. Quelle: HNA