Jugendlicher rast mit E-Scooter über Bundesstraße

Mittwoch, 30. September 2026 16:17 geschrieben von  Michael Fränkel
Mit einem technisch auffälligen E-Scooter war ein Jugendlicher auf der B 450 unterwegs. Mit einem technisch auffälligen E-Scooter war ein Jugendlicher auf der B 450 unterwegs. Symbolbild: Michael Fränkel / 112-magazin.de

BAD EMSTAL. Mit zeitweise rund 80 km/h ist ein 14-Jähriger auf einem E-Scooter über die B 450 zwischen Balhorn und Bad Emstal gefahren. Eine Polizeistreife beendete die gefährliche Fahrt, bevor jemand zu Schaden kam.

Die Beamten wurden am Montag, 28. September 2026, gegen 18.15 Uhr auf den Jugendlichen aufmerksam und folgten ihm. Dabei stellten sie fest, dass der E-Scooter mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.

Bei der anschließenden Kontrolle ergab sich der Verdacht, dass der E-Scooter aufgrund seiner technischen Eigenschaften nicht mehr den Voraussetzungen eines regulären Elektrokleinstfahrzeugs entsprach. Als Elektrokleinstfahrzeuge gelten Elektroroller nur, wenn ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h beträgt.

Für das kontrollierte Fahrzeug wäre deshalb eine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich gewesen. Diese besaß der 14-Jährige nicht. Zudem fehlte das erforderliche Versicherungskennzeichen.

Zur weiteren Beweissicherung stellten die Beamten den E-Scooter sicher. Gegen den Jugendlichen wurde eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt.

Anschließend brachten die Polizisten den 14-Jährigen nach Hause und übergaben ihn seinen Eltern.

Auch der Vater muss sich nun strafrechtlich verantworten. Gegen ihn als Halter des Fahrzeugs wurde eine Strafanzeige wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt.

Die Polizei nimmt den Fall zum Anlass, E-Scooter-Fahrer sowie Eltern und Erziehungsberechtigte auf die Gefahren und rechtlichen Voraussetzungen bei der Nutzung solcher Fahrzeuge hinzuweisen.

Die Polizei gibt folgende Hinweise:

• E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur genutzt werden, wenn sie den gesetzlichen und technischen Voraussetzungen entsprechen und der erforderliche Versicherungsschutz besteht. Reguläre E-Scooter dürfen ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden; eine Fahrerlaubnis ist grundsätzlich nicht erforderlich.

• Für E-Scooter gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Sie gehören grundsätzlich auf Radverkehrsflächen und – sofern solche nicht vorhanden sind – auf die Fahrbahn. Das Befahren von Gehwegen, die Mitnahme weiterer Personen, freihändiges Fahren oder das Anhängen an andere Fahrzeuge sind nicht erlaubt.

• Auch beim Führen eines E-Scooters gelten die gesetzlichen Alkohol- und Drogengrenzwerte für Kraftfahrzeuge. Grundsätzlich gilt die 0,5-Promille-Grenze. Für Personen unter 21 Jahren sowie für Fahranfänger in der Probezeit gelten strengere Regelungen: Für sie besteht ein Alkohol- und Cannabisverbot. Das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis oder anderen berauschenden Mitteln kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

• Besonders Eltern und Fahrzeughalter sind gefragt: Vor der Nutzung sollte geprüft werden, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist und der erforderliche Versicherungsschutz besteht.

• Eltern sollten ihre Kinder zudem mit den Verkehrsregeln vertraut machen und über mögliche Gefahren und Folgen aufklären.

• Auch wenn für E-Scooter keine Helmpflicht besteht, empfiehlt die Polizei zum Schutz vor schweren Verletzungen das Tragen eines geeigneten Helms.

• Prävention beginnt bereits vor der ersten Fahrt: Wer einen E-Scooter nutzt oder einem anderen zur Nutzung überlässt, sollte sich zuvor über die rechtlichen Voraussetzungen informieren und sich seiner Verantwortung im Straßenverkehr bewusst sein. (ots/r)

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