HANAU. Nach dem tödlichen Verkehrsunfall auf der Landstraße zwischen Hanau und Großauheim, an dem ein Streifenwagen beteiligt war (wir berichteten), hat die Staatsanwaltschaft Hanau weitere Einzelheiten mitgeteilt. Bei dem Unfall kam ein 17-jähriger Jugendlicher aus dem Landkreis Aschaffenburg ums Leben.
Zu dem Unfall kam es am Samstag, 18. Juli 2026, in den frühen Morgenstunden. Zuvor hatte ein Zeuge der Polizei eine männliche Person gemeldet, die sich im Bereich der Rodgaustraße in Hanau mehrfach auf die Fahrbahn begeben haben soll.
Eine Streifenwagenbesatzung, bestehend aus zwei Polizeibeamten, suchte nach der gemeldeten Person und fuhr in Richtung Großauheim. Die Landstraße ist in diesem Bereich zweispurig ausgebaut und mit Leitplanken an den Seiten und in der Mitte versehen.
Auf der Landstraße erfasste der Streifenwagen eine Person, die sich auf der Fahrbahn befand. Bei dem Verunglückten handelte es sich um einen 17-jährigen Jugendlichen aus dem Landkreis Aschaffenburg.
Trotz sofort eingeleiteter Erste-Hilfe-Maßnahmen verstarb der Jugendliche noch an der Unfallstelle.
Rechtsmedizin und Unfallsachverständiger hinzugezogen
Unter Hinzuziehung der Rechtsmedizin und eines Unfallsachverständigen wurden an der Unfallstelle umfangreiche Spuren gesichert. Im Anschluss wurde die Rechtsmedizin mit der Obduktion des Verstorbenen beauftragt.
Beide Polizeibeamten, die sich in dem beteiligten Streifenwagen befanden, blieben körperlich unverletzt. Sie werden derzeit psychologisch betreut.
Wie die Staatsanwaltschaft Hanau berichtet, wurde gegen den Fahrer des Streifenwagens ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gemäß Paragraf 222 des Strafgesetzbuches eingeleitet.
Die genauen Hintergründe, der Ablauf des Unfallgeschehens und die Frage, weshalb sich der Jugendliche auf der Fahrbahn aufhielt, sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Auch die Auswertung der gesicherten Spuren dauert weiterhin an. (ots/r)
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