Festnahmen nach Baustellenkontrollen durch Zoll

Donnerstag, 12. März 2026 08:46 geschrieben von  Michael Fränkel
Im Fokus standen Sozialversicherung, Mindestlohn sowie Arbeits- und Aufenthaltsrecht. Im Fokus standen Sozialversicherung, Mindestlohn sowie Arbeits- und Aufenthaltsrecht. Fotos: Hauptzollamt Gießen

GIEßEN. Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe haben rund 100 Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Gießen mehrere Baustellen in Nord-, Ost- und Mittelhessen überprüft. Dabei wurden Verstöße unter anderem gegen das Arbeits- und Aufenthaltsrecht festgestellt.

Im Fokus stand, ob Arbeitgeber Beschäftigte ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden und ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen. Auch die Zahlung der gesetzlichen Mindestlöhne wurde überprüft.

Im Bezirk des Hauptzollamtes Gießen wurden 223 Arbeiter von 73 Firmen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und zahlreiche Dokumente geprüft. Bundesweit waren mehr als 3200 Zöllnerinnen und Zöllner aller Hauptzollämter auf Baustellen unterwegs. „Solche Kontrollen sind wichtig, um faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu sichern. Wer sich nicht an die Regeln hält, verschafft sich einen unrechtmäßigen Vorteil gegenüber ehrlichen Unternehmern“, so Stephanie Auerswald, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Gießen. „Gerade auf Baustellen kommt es immer wieder zu Verstößen. Unternehmen und Beschäftigte müssen jederzeit damit rechnen, dass wir unangekündigt vor Ort prüfen.“

Für drei moldawische Männer im Alter von 28 bis 34 Jahren endete die Arbeit auf einer Baustelle im Landkreis Fulda mit ihrer vorläufigen Festnahme und einem Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthaltes. Auf einer Baustelle in Gießen wurde außerdem ein 56-jähriger Belarusse vorläufig festgenommen, der Monteur arbeitete ohne gültigen Aufenthaltstitel.

In Kassel wurden auf einer Baustelle drei Serben im Alter von 40 bis 42 und ein Moldawier im Alter von 26 Jahren angetroffen, die keine eindeutigen Aufenthalts- und Arbeitspapiere für die hiesigen Tätigkeiten vorlegen konnten. Die zuständigen Ausländerbehörden wurden eingeschaltet.

Darüber hinaus besteht bei 16 Arbeitern der Verdacht auf Scheinselbständigkeit sowie bei zwei Arbeitern der Verdacht, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wird. Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer werden nun mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie weiteren Geschäftsunterlagen abgeglichen.

Am Ende der Kontrollen leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und sieben Strafverfahren ein. Das Hauptzollamt Gießen ermittelte im letzten Jahr gegen mehrere Firmen der Baubranche wegen des Verdachts des Vorenthaltens von Sozialabgaben in Millionenhöhe. Insgesamt führte dies zur Aufdeckung von Schäden für die Sozial- und Steuerkassen in Höhe von mehr als 13 Millionen Euro.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.

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